Bevollmaͤchtigung des Gesammtministerii zu Verwaltung der Regierungsge-
schäfte in Abwesenheit Sr. Königl, Majestät bert.
Biersteuer — abändernde Bestimmung zur Verordnung vom 4ten December
1833 über diesellle..
und zwar:
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Biersteuerbeneficien— s. Tischtrunt.
Brabanter X und 1 Kronenthaler — erneuertes Verbot wider das Ein-
bringen“ und Ausgeben derselben in hiesigen Landen
Brandversicherungen, (. Glasgow.
Brandversicherungsanstalt = Landes-Immobiliar= = — die
Versicherung der von den Eisenbahnactiengesellschaften aufzuführen-
den Gebäude und der Erbbegräbnisse bei derselben betr.
Brandversicherungsgesellschaft, K. K. Oesterreichische, unter dem Na-
men Assecurazioni generali austro- italiche zu Triest bestehende,
s. Triest.
— erste K. K. Oesterreichische, zu Wien bestehende, s. Wien.
Braumalzschrot — das bei der Nachverwiegung desselben sich ergebende Ue—
bergewicht bett. . ..
Braunschweig, Herzogthum, — die von selbigem mit den saͤmmtl ichen Zoll—
vereinsstaaten in Betreff der gegenseitigen Verkehrsverhaͤltnisse abge—
schlossenen Vertraͤge betrt.. .. .......
Bürgerausschuß, s. Staͤdteordnung.
Buͤrgerverzeichnisse, s. Staͤdteordnung.
C.
Cantone = Schweizer= — f. Schweizer-Cantone.
Cantonnements, (. Ordonnanz.
Cassen, öffentliche, s. Cassenbillets.
Cassenbill ets — die 60 10 des Edicts vom Asten October 1818 ausgespro-
chene Swangsverbindlichkeir, bei Zahlungen an offentliche Cassen die
Halfte in selbigen zu leisten, wird aufgehoben ..
Cavalerieverpflegungsgelder — deren Entrichtung 1837—1839, . Steu-
ern und Abgaben.
Chaussee — das Schneeauswerfen darauf berr. .
Civilstaatsdiener — die Verpflichtungen derselben und anderer in *
Functionen stehenden Personen betr. ... .
— sollen, dafern sie im Sinne des Gesetzes vom 7ten März 1835
angestellt sind, den Pflichteid nach dem unter A beigefuͤgten
Formulare leisten .
— dabei ist der Verpflichtungsact unter Beruͤcksichtigung der da-
selbst vorgeschriebenen Formalitäten in Vollzug zu sehen
— Modalitaͤt der Verpflichtungen bei deren Versetzungen zu ande—
ren Stellen oder Dienstzweigen — bei spaͤterer Uebertragung
einer richterlichen Function, oder einer Cassen- oder Guͤterver—
waltung — bei entlassenen und später wiederum angestellten
Dienen:
Tag.
23 Juni
29 Sept.
6 Mai
13 Sept.
29
23 Dec.
23 Doc.
28 Sept.
2 Dov.
Seite.
68
95
60
90 fg.
95
191—227
190
97 fg.
97 u. 100
98
Paragr.