Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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sammen, oder in den Jahren 1840 und 1841, oder in den Jahren 1842 und 1843, 
die größte Quanticät roher Seide aus selbst gezogenen Cocons und zwar mindestens 15 pfd. 
Seide gewonnen hat, 
  
100 Thlr. — — . 
b) Denjenigen zwei Seidenzüchrern, welche in denselben Zeitabschnitten den 
Leistungen des Ersten am nächsten kommen, jedoch mindestens 10 Pfd. Seide gewonnen 
baben, jedem 
50 Thlr. — — -. 
c) Denjenigen vier Seidenzüchtern, welche in denselben Zeitabschnicten den Lei- 
stungen der drei Ersten am nächsten kommen, jedoch mindestens 5 Pfd. Seide gewonnen 
haben, jedem 25 Thlr. — —. 
Der reis ist auch in dem Falle für verdient zu achten, wenn der Seidenzüchter 
nachweist, die zu demjenigen Quantum rober Seide, auf welches er sein Gesuch gründet, 
ausreichende Quantität tüchtiger Cocons an eine, als zuverlässig bekannte Abhaspelungs- 
anstalt verkauft zu haben. 
Aupflanzung von Nutzölzern. 
6 19. a) Für die Anpflanzung edler Laubholzarken, namenrlich Eichen, Buchen, 
Eschen, Ulmen und Aborn, wenn dieselbe in solchem Umfange erfolgt, daß nach sach- 
verständigem Ermessen, nach Verlauf von 6 Jahren nach der Pflanzung mit Grund 
zu erwarten ist, es werden mindestens 600 Stämme zu vollständiger Ausbildung und 
Benutzung als Nutzholz gelangen, nach Berschiedenheit des Umfangs und der Zweckmä- 
sigkeit der Pflanzung 
25 — 200 Thlr. — —-. 
b) Für Anlegung des ersten Pflanzengartens, in jedem amtehaupemannschaftlichen 
Bezirke, aus welchem seit mindestens 2 Jahren wenigstens 100 Schock 2 jährige, oder 
50 Schock 4 jährige Pflanzen vorbemerkter Holzarken erweislich jährlich verkauft worden 
sind, und in welchem Anftalt gerroffen ist, daß auch künftig wenigstens eine gleiche Quan- 
tität hachhaleig verkauft werden könne, 
25 — 100 Thlr. — —. 
Landwirthschaftliche Verdienste überhaupt. 
§ 20. Für vorzüglich intelligente und rhätige, Andere zur Nachachkung anregende, 
Landwirthe, besonders kleinere, dieselben mögen sich nun durch rarionellen Beerieb der 
Oekonomie im Allgemeinen, oder durch umstchtige Verbesserungen in einzelnen Zweigen der- 
selben, z. B. durch Veredelung der Biehracen, Anlegung rüchtiger Düngerfkätten und 
Jauchenbehälter, Einführung eines zweckmäsigen Fruchrwechsels, Anbau von Handelsge- 
wächsen, wie Tabak, Krapp, Waid, Safflor, Mohn und dergleichen, durch Obfibau
	        
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