Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

Denunciant — wenn demselben die Kosten zuerkannt sind, s. Instanzenzug. 
Desertionsklage — deren Anstellung, s. Verlassung. 
Dismembration — Verfahren dabeihinsichtlich solcher Grundstücke, auf welche 
an die Landrentenbank überwiesene Ablösungsrenten übernommen 
worden sind 
— desfallsige Vorschrift für unterbehörden in 2 der Repartition 
dieser Renten 
— Obliegenheit der Specialabloͤsungscommissionen, die betreffende behus- 
und Hypothekenbehörde von der beabsichtigten Dismembration ei- 
nes solchen Grundstücks in Kenntniß zu setzen 
— Vernehmen der Kreissteuerräthe mit der competenten Behörde in 
Betreff der Repartition der Renten 
— erforderliche Erklaͤrung dieser Behoͤrde uͤber he Zustimmung hier- 
bei gegen die Kreissteuerräthe . 
— Erlassung von interlocutorischen Verfuͤgungen Seiten der competen: 
ten Behörde zu Erledigung desfallsiger Bedenken 
— Modalitaͤt der Repartition von Renten 
Dispensationen bei sogenannten stillen Beisetungen oder Beerdizunzen fal- 
len künftig weg- 
Dresden, Stadt, — Bestätigung der Statuten des Actienvereins der dasigen 
Societätsbrauerei, mit Beifügung einiger 99 derselben . 
Dresdner Eisenbahn, s. Eisenbahn. 
— Kreisdirectionsbezirk — Amtshanptmanuschaften darin 
Durchgangszoll von Waaren 4 
E. 
Edictalvorladungen — deren Beschränkung wegen ungelöschter alter Hy- 
potheken bei Ablöôsungen nach dem Gesetze vom 17ten März 1832 
betr. . . 
— Bestimmung, in welchem Falle sie künfiig ganz wegfallen 
Ehebruch — die Anstellung von Ehescheidungsklagen wegen desselben betr. 
— desfallsige Klagen können nicht früher eingeleitet werden, als bis 
der unschuldige Ehegatte auf Criminaluntersuchung angetragen hat 
Ehefrauen — die Geschlechtsvormundschaft über dieselben, welche auf obrig- 
keitlicher Bestätigung beruhr, wird aufgehoben, s. Geschlechtsvot: 
mundschaft. 
Ehescheidungsklagen — deren Anstellung wegen Chebruchs — wegen bös- 
licher Verlassung, s. Ehebruch — Verlassung. 
Eid — Bestimmung über Erstattung der Proceßkosten bei Ableistung desselben 
— — Gefährd e= und Armen= — — dessen Aufhebung und resp. Ab- 
anderung . 
Qude,nnC-vtlprocefe zuerkannte, — deren ibleltung in Schwörungscerminen 
betr. 
Eigenthumsbestärkung, gidliche, — fällt künftig 2 . Untersuchnugẽesacher 
Eingangszoll von fremden Waaren . 
  
Tag. 
# n 
ur M 
12 Juli 
7 Dec. 
14 Sept. 
3 April 
15 Jan. 
2Z 
— 
3 April 
11 Jan. 
19 Febr. 
3 April 
  
  
Seite. 
38 fg. 
38 u. 39 
390 fa. 
485 fg. 
414—416 
291 
25 
72 fa. 
291 
  
  
  
  
Paragr. 
III 
l 
I4U.5
	        
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