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Cap. 3. Von den der Disciplinargewalt uͤberlassenen Stra—
fen und Maasregeln.
Umfang der Dieciplinargewalt . ... s
Disciplinarstrafen«... . .
AndereDisciplinarmaasregeln... ..
- Degradation auf unbestimmte Zeit
Versetzung in die zweite Classe ...
EntfernungaugdemMilitärdienste.....-.-
Entlassung ohne Abschied
Cap. 4. Allgemeine Grundsätze über die Veurtheilang der
von Militärpersonen begangenen Verbrechen und
über die Anwendung der Strasfen OA
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Verpflichtung zur Anzeige (zum Criminalgesetzb. Art. 40 und 415 -
Anwendung der verschiedenen Strafarten. .. ..-«
VerwandlungzuerkannterStraer.. .-
Schaͤrfungsfaͤlle (zum Criminalgesetzb. Art. 58 und 61) .-
Gleichartige Verbrechen (zum Criminalgesetzb. Art. 59)
Eigenthuͤmliche militaͤrische Straferhohungegrunde.
a) Complott . ..-
Anstifter des Complotts
Zumessung der Strafe bei den helnchnern und td Ansisten
eines Complotts . , »-
b)Verbrechen1chenste... ...»-
c) Verbrechen in der Nähe des Feindes . ..
ZusammentreffenmehrererStraferhohungsgrunde.s. -
Unzulaͤssiger Milderungsgrund (zum Criminalgesetzb. Art. 62 ff)
Erloͤschung der Strafbarkeit
a) durch erlittene Strafe (zum Criminalgesetzb. Art. 730. -
b) durch Verjährung (zum Criminalgesetzb. Art. 75 — 80).
Zweiter Theil.
Von den einzelnen Militärverbrechen und deren Bestrafung.
Cap. 1. Vom militärischen Verrath .. r
Cap. 2. Von den zu Hinterziehung der Militärpflich'e unter—
nommenen Handlungen der Militärpersonen.
1) Desertion. — Thatbestand derselben
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1838.
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