Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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M 39.) Bekanntmachung, 
die von der Oberlausitz in den Jahren 1838 und 1839 aufzubringenden 
Staatsabgaben betreffend; 
vom 26sten Maͤrz 1838. 
In dem Finanzgesetze auf die Jahre 1837, 1838 und 1839, vom 28sten November 
1837, find §. 2, B, III in Ansehung der auf die Jahre 1838 und 1839 in der Ober- 
lausitz besonders aufzubringenden Steuern und Abgaben die näheren Bestimmungen hier- 
über den dießfalls noch zu erlassenden besonderen Steuerausschreiben vorbehalten worden. 
Da nun diese Steuerausschreiben mir Genehmigung des Finanzministerll von den 
Ständen der Oberlausitz an tand und Städte immittelst erlassen und die in den gedachten 
beiden Jahren aufzubringenden Staaksabgaben in der aus der Beilage unter # ersichtlichen 
Maase auf die einzelnen Monate vertheilt worden sind; so bringt das Finanzministerium 
solches hiermic zur öffentlichen Kenneniß, und es haben sich Alle, die es angeht, darnach 
zu achten. 
Dresden, am 26f ten März 1838. 
Finanz-Ministerium. 
von Feschau. 
Schuleze. 
1836. 39
	        
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