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ausgefertigt und von mir, dem Staatsminister des Innern, unter Beidruckung des Mi—
nisterialsiegels, eigenhaͤndig vollzogen worden.
Dresden, am 21sten Maͤrz 1839.
Ministerium des Innern.
8) Eduard Gottlob Nostitz und Jaͤnckendorf.
Demuth.
M 32.) Bekanntmachung.
N sich in teipzig eine Gesellschaft zu Errichtung einer auf Gegenseitigkeit gegrün-
deten Mobiliar-Brandversicherungsbank für Deutschland constituirt, zu Annahme der nach
& 7 des Gesetzes, die alterbländische Immobiliar-Brandversicherungsanstalt betreffend, vom
1 tnen November 1835, noch zulässigen Versicherungen in hiesigen Landen die gebetene
Concession unrer den in der Generalverordnung vom 13en December 1836 ausgespro-
chenen Bedingungen und Beschränkungen erhalten hat, auch die Statuten dieser Gesellschafr
bestätigt worden sind, so wird solches andurch zur öffenrlichen Kunde gebracht.
Dresden, den 25sten März 1839.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Kuhn.
33.) Verordnung,
die Ausgleichungsabgaben von Most, Wein, Branntwein und Tabak
betreffend;
vom 3ten April 1839.
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C# ist zeither von Tabaksfabrikaten, welche nach Sachsen, Preußen, Kurhessen und in
die Staaten des Thüringischen Handelsvereins aus Bayern, Württemberg, Baden, Groß=
herzogthum Hessen, Nassau und Frankfurt a. M. übergeführt wurden, ohne Unterschied,