Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

( 117 ) 
Muster II. 
zu s 2 des Regulatios wegen der Ausgleichungsabgaben. 
  
Ortseinnehmerei Giessen. 
Num. 
Den Sten August 1833 hat der 
err- Friedrich Müller 
ohnhaft zu Giessen «- 
igezeigt, daß er heute um Sieben Uhr 
ormittags durch seinen Knecht Albert 
attern 
is seinem Keller im Einhorn verladen, 
d über Lollar 
eführen wolle, um sie über Sicherts- 
tusen nach Kurhessen an Herin Kny- 
em in Marburg einzuführen 
Drei Ohm Wein 
rossherzoglich Hessisches Maass in 
einem gecichten Fass. 
Derselbe haftet für die richtige Er- 
llung der ihm wegen der Ausfuhr auf- 
genden Verbindlichkeiten, urkundlich sei- 
r Unterschrift 
Friedrich Müller. 
  
MIAMHOS HMASS AMLV. 
  
  
A. Num. Ausfuhrschein. Zwei Kreuzer. 
Gültig auf Tage. 
über Drei Ohm Wein in einem geeichten Fass, 
Provinz welche der Herr Friedrich 
Oberhesseen. Müller wohnhaft zu Giessen heute um 
— - Sieben Uhr Vormittags durch seinen Knecht Al- 
Ortseinnehmerel bert Mattern aus seinem Keller am Einhorn 
Gießen. verladen, über Lollar ausführen und nach Kur- 
  
  
hessen über Sichertshansen einführen will. 
Diese Ladung muß in dem JZeitraum von Einem Tage über 
Collar ausgeführt und in Sichertshausen eingeführk sein, und darf 
sich nicht von dem gewöhnlichen Wege entfernen, welcher die Chaussce 
von hier über Lollar und Kirchberg nach Sichertshausen ist. 
Giessen, den 31sten Angust 1833. um Sieben Uhr 
Vormittags. 
Dieser Ausfuhrschein ist beim Ausgang 
zu von der dortigen Orts- 
einnehmerei mit der Bescheinigung der Aus- 
fuhr und, im Falle die Ladung in das 
Königlich Preußische oder Kurhessische geht, 
mit Bescheinigung des Eingangs von dem 
einschläglichen Königlich Preußischen oder 
Kurhessischen Steueramte versehen zu lassen, 
und von dem Inhaber innerhalb 14 Tagen 
an die Ortseinnehmerei zurückzuliefern. 
Ortseinnebmerei, 
Martin. Kattmann. 
  
065FDUHMR - SCENE!W. 
  
A. Num. Bescheinigung. 
  
Der dem He#in Friedrich Müller wohnhaft zu Giessen 
unter obiger Nr. über Drei Ohm Wein ertheilte Ausfuhrschein 
wurde unterm heutigen mit Ausfuhr= und Einfuhrbescheinigung, aus- 
gestellt von Ortseinnchmerei Lollar durch die Steuerreceptur 8i- 
chertshausen, an die unterzeichnete Orkseinnehmerei zurückgeliefert. 
Giessen, den 10tten September 1833. 
Ortseinnchmerei, 
  
Martin. Kattmann. 
20“
	        
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