Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(KXV.) 
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Niederlande — es sellen den dahin zu versendenden vereinsländischen Fabrikaten 
Ursprungs= und Versendungszeue guisse beigegeben werden 
Dazu ein Muster zu einem Ursprungs= und Versemungszeug= 
nisse, untert S · . 
dotare, zu einzelnen Gerichtshandlungen requirirte, — deren Befaͤhigung zum 
Drotokolliren betr. .. · 2 2 2 2 2 2 2 
O 
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Oberappellationsgericht — au dasselbe soll gegen das Verfahren in min- 
der wichtigen Criminalsacheu nicht appellirt werrden 
Oberlausich,, Markgrafthum, — die Anwendung der für die Erblande durch das 
Generalc vom 14ten August 1767 ertheilten Anordunng daselbst in 
Bezug auf gerichtliche Bestätigung der Kauf-, Tausch-, Erb= und 
andern Veräusserungsrerträge uber lehn= oder zinspflichtige Grund= 
stücke brrrtt. 
P. 
Patrimonialgerichte — die bei Besetzung derselben auszuschließenden Ver- 
wandten berr. .. .. ..... 
Personalsteuer — die im 14 Thalerfuße zu erhebenden Beiträge hierzu von 
den in dieser Währung festneskellen Gehalten, Wartegeldern, Peu- 
sionen und andern Oienstbezugen bett. . .. 
Personalsteuerbeiträge — deren Revision fuͤr das Jahr 1840, s. Gewerbe- 
und Personalstenerbeiträge. 
Pirna — Bestätigung der Statuten der dasigen Zuckerraffineriegesellschaft, mitj 
Beifüqgung einiger 8 derselben .«. ..... 
Polizeibehoͤrden — sollen auf Requisitionsschreiben und Berichten das Wort: 
„ Gefangen“ bemerken:! . .. 
Preußen, Konigreich, — die mit der dasigen Regierung getroffene Uebereinkuunft 
uͤber die Leistung gegenfeitiger Rechtshülfe ber. 
Hierzu eine Ministerialerklärung vom 30sten November 1839. 
R. 
Rechtehülfe, gegenseitige zwischen Sachsen und Preußen zu leistende, — Con 
vention hierüber, s. Preußen. 
Rechtssatze des arurennellaium undun . 
Reformationsfest — dessen dießjährige Säcularfeier btrrr. 
Reisende, (. Handclsreisende. « 
Ouuß Plaucn, altere Linie, Fürstenthum, — die mit der dasigen Regierung. 
zu Greiz vereinbarte Annahme mehrerer Erläuterungen und Ergänz= 
ungen zu der wegen wechselseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen 
bestehenden Convention btrtrtr. 
Hierzu eite Ministerialerklärung vom Sten Februar 1839. 
— — jüngere Linie, Fuͤrstenthum, — die mit der dasigen Regierung ver— 
einbarten Er. Zanzungen und Erläuterungen zu der Convention wegen 
wechselseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabunden betr. 
Hierzu die Ministerialerklärung vom 5ten Juni 18392 
Revisoren — Apotheken= = — deren Instructitiion 
Rügensachen — Form der Erkenntnisse dainnr 
  
  
Tag. 
17 April 
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4 Jau. 
7 März 
11 Juli 
26 Juni 
6 März 
8 Mai 
20 Febr. 
21 Dec. 
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çé 5 Jan. 
2 Oct. 
30 Jan. 
10 April 
15 Juni 
April 
ʒ; Juni 
*#½ 
S G“ 
  
Seite. 
101. 
14 
139 
180 
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32 
163 fg. 
31 
321 
322 fg. 
15 
277 
22 
126. 
172 
173 
135 fg. 
171 
Paragr. 
  
 
	        
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