(KXV.)
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Niederlande — es sellen den dahin zu versendenden vereinsländischen Fabrikaten
Ursprungs= und Versendungszeue guisse beigegeben werden
Dazu ein Muster zu einem Ursprungs= und Versemungszeug=
nisse, untert S · .
dotare, zu einzelnen Gerichtshandlungen requirirte, — deren Befaͤhigung zum
Drotokolliren betr. .. · 2 2 2 2 2 2 2
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Oberappellationsgericht — au dasselbe soll gegen das Verfahren in min-
der wichtigen Criminalsacheu nicht appellirt werrden
Oberlausich,, Markgrafthum, — die Anwendung der für die Erblande durch das
Generalc vom 14ten August 1767 ertheilten Anordunng daselbst in
Bezug auf gerichtliche Bestätigung der Kauf-, Tausch-, Erb= und
andern Veräusserungsrerträge uber lehn= oder zinspflichtige Grund=
stücke brrrtt.
P.
Patrimonialgerichte — die bei Besetzung derselben auszuschließenden Ver-
wandten berr. .. .. .....
Personalsteuer — die im 14 Thalerfuße zu erhebenden Beiträge hierzu von
den in dieser Währung festneskellen Gehalten, Wartegeldern, Peu-
sionen und andern Oienstbezugen bett. . ..
Personalsteuerbeiträge — deren Revision fuͤr das Jahr 1840, s. Gewerbe-
und Personalstenerbeiträge.
Pirna — Bestätigung der Statuten der dasigen Zuckerraffineriegesellschaft, mitj
Beifüqgung einiger 8 derselben .«. .....
Polizeibehoͤrden — sollen auf Requisitionsschreiben und Berichten das Wort:
„ Gefangen“ bemerken:! . ..
Preußen, Konigreich, — die mit der dasigen Regierung getroffene Uebereinkuunft
uͤber die Leistung gegenfeitiger Rechtshülfe ber.
Hierzu eine Ministerialerklärung vom 30sten November 1839.
R.
Rechtehülfe, gegenseitige zwischen Sachsen und Preußen zu leistende, — Con
vention hierüber, s. Preußen.
Rechtssatze des arurennellaium undun .
Reformationsfest — dessen dießjährige Säcularfeier btrrr.
Reisende, (. Handclsreisende. «
Ouuß Plaucn, altere Linie, Fürstenthum, — die mit der dasigen Regierung.
zu Greiz vereinbarte Annahme mehrerer Erläuterungen und Ergänz=
ungen zu der wegen wechselseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen
bestehenden Convention btrtrtr.
Hierzu eite Ministerialerklärung vom Sten Februar 1839.
— — jüngere Linie, Fuͤrstenthum, — die mit der dasigen Regierung ver—
einbarten Er. Zanzungen und Erläuterungen zu der Convention wegen
wechselseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabunden betr.
Hierzu die Ministerialerklärung vom 5ten Juni 18392
Revisoren — Apotheken= = — deren Instructitiion
Rügensachen — Form der Erkenntnisse dainnr
Tag.
17 April
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4 Jau.
7 März
11 Juli
26 Juni
6 März
8 Mai
20 Febr.
21 Dec.
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çé 5 Jan.
2 Oct.
30 Jan.
10 April
15 Juni
April
ʒ; Juni
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S G“
Seite.
101.
14
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322 fg.
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Paragr.