Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1877. (61)

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[166]  X.  Unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachungen  vom  29,
Dezember  1871  (Seite  13  des  Reg.-Blattes  von  1872)  und  vom  23.  November
  1875  (Seite  463  des  Reg.-Blattes  von  1875)  wird  hierdurch  weiter  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  mit  höchster  Genehmigung  Seiner  Königlichen
Hoheit  des  Großherzogs  die  Ausgleichung  der  Hoheitsverhältnisse  mit  dem
Herzogthum  Sachsen-Gotha,  wie  solche  durch  den  Staatsvertrag  vom  11.  Januar
1863  (Landtags-Verhandlungen  von  1863  Seite  27  des  Schriftenwechsels)
vereinbart  und  in  Gemäßheit  desselben  weiter  geregelt  sind,  nunmehr  auch  in
Betreff  der  Landesgrenze  zwischen  Melborn  und  Ettenhausen  —
des  sogenannten  Gemengten  Feldes  —  vom  1.  Januar  1878  ab  in
Kraft  treten  soll.
Weimar  am  22.  Dezember  1877.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
G.  Thon.

(167|]  XI.  Der  Hagel-Versicherungs-Gesellschaft  „Borussia“  in  Berlin  ist  die
landespolizeiliche  Erlaubniß  zum  Geschäftsbetrieb  im  Großherzogthum  widerruflich
  ertheilt  worden,  nachdem  dieselbe  den  Rittergutsbesitzer  Schade  zu  Hausbreitenbach
  bei  Berka  a./W.  zu  ihrem  Haupt-Agenten  ernannt  hat.
Weimar  am  22.  Dezember  1877.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
dr.  Schomburg.

1681  XlI.  Der  landwirthschaftlichen  Feuer-Versicherungs-Genossenschaft  im
Königreich  Sachsen  zu  Dresden  ist  die  landespolizeiliche  Erlaubniß  zum  Geschäftsbetrieb
  im  Großherzogthum  widerruflich  ertheilt  worden.  Als  Hanpt-Agenten
  hat  die  genannte  Gesellschaft  den  Rittergutsbesitzer  Schade  zu  Hausbreitenbach
  bei  Berka  a./W.  bestellt.
Weimar  am  24.  Dezember  1877.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Aeußern  und  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Dr.  Schomburg.