Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

Benennung der Gegenstaͤnde. 
(217 ) 
Abgabensätze 
  
Maaß= 
stab der 
Ver— 
zollung. 
nach dem 14-Thalerfuß 
(mit der Eintheilung 
des Thalers 
in 24stel und 30steh, 
beim 
Eingang. Ausgang. 
6 Gr. a6n Gr. 
Nthlr.(Sar.) Kthlr.(Sgr.) 
nach dem 
242-Guldenfuß, 
beim 
Eingang. 
Fl. Xr. 
Ausgang. 
Fl. Tr. 
Fär 
Tara 
wird vergütet 
vom Centner 
Bruttogewicht: 
  
Abfälle » 
von Glashuͤtten, desgleichen Glasscher— 
ben und Bruch; von der Gold- und 
Silberbearbeicung (Münz-Grätze); von 
Seifensiedereien die Unterlauge; von Ger- 
bereien das teimleder; fernee Blut von 
geschlachtekem Wieh, sowohl flüssiges 
als eingetrocknetes, Thierflechsen, Hör- 
ner, Hornspitzen, Hornspähne, Klauen 
und Knochen, letztere moͤgen gauͤz oder 
zerkleinert sfsn 
Baumwolle u. Baumwollenwaaren: 
a) Rohe Baumwollll 
b) Baumwollengarn: 
1. ungebleichres ein= und zweidrähtiges, 
und Wattern 
2. ungebleichtes drei= und mehrdrähri- 
ges, ingleichen alles gezwirnte, ge- 
bleichte oder gefärbte Garn 
) Baumwollene, desgleichen aus Baum- 
wolle und keinen, ohne Beimischung von 
Seide und Wolle, gefertigte Zeuge und 
Strumpfwaaren, Spitzen (Tüll), Po- 
samentier-, Knopfmacher-, Sticker= und 
Putzwaaren; auch Gespinnst= und Tres- 
senwaaren aus Merallfäden (Lahn) und 
Baumwolle oder Baumwolle und Lei- 
nen, außer Berbindung mie Seide, 
  
  
  
1 Centr. 
1 Centr. 
1 Centr. 
1 Centr. 
  
, 12* 
(15) 
frei. 
12 
(15) 
frei. 
  
  
  
  
frei. 52 
fre. 
30 4 ri 
*ier 
144 . . 
  
  
  
sk)DieunterdenGrofchektsiehendensiffernbezeichnenZosteldesThalersoderSilbergroschen. 
52. 
del — 
1 
  
18 in Fässern u. Kisten. 
13 in Korben. 
7 in Ballen.
	        
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