Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

  
  
  
  
  
(644) 
Aa. b. C. d.4 RC. f. g. 
Fortlaufen= Amtsbezirk Benennung Vor= und Zuname Handels- Betrag 
de Rummer und der des Inhabers oder und der Gewerbeek(Anmerkungen. 
kee Wohnort. Geschäfts. der „Egentüch ange abrizweig. steueraufdas 
Geschäfte. zeigten eilha Jahr 18. 
4 firma. des Geschaͤfts. h 
I. Handelsgeschäfre. 
#2c. 2c. 
II. Fabrikgeschäfte. ! 
a) Classe A, § 6 des Gewerbesteuergesetzes. 
r2c. 2c. 
4 b) Classe B, § 6 des Gewerbesteuergesetzes. 
· rc. 2c. « 
Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. 
Der Zuname ist Ist bei den In dieser Spalte 
voraus zu setzen. Handelsgeschäf- find z. B. die etwa 
Die Namen dersten blos nach von der Abschätzungs= 
DDheilhaber des Ge-dem Gegenstan- behörde gestellten An- 
schäfts sind nur inso-de des Geschäfts träge auf Herab- 
weit anzugeben, als anzugeben, z. B. setzung des Gewerbe- 
sie aetenkundig, oder Colonialwaa- steuerbeitrags einzel- 
  
  
  
sonst notorisch sind. 
ren, Manufac- 
turwaaren, oder 
auch mit subjec- 
tiver Bezeich= 
nung, i. B. 
Banquier, Spe- 
diteur, Apothe- 
ker, Getreide- 
händler 2c. 
  
  
  
ner Geschäfte, oder 
Reelamationen letz- 
terer gegen zu hohe 
Besteuerung, inglei- 
chen die im Laufe des. 
Jahres neu begrün- 
deten Handels= oder 
Fabrikgeschäfte anzu- 
merken. 
 
	        
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