Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

(48) 
O. 
.... Wahlbezirk. 
iste 
der Stimmberechtigten, einschließlich der zu —imei und Abgeordneken Wählbaren, bei der 
Wahl der Verrrerer des Handels und Fabrikwesens. 
Anmerkung. 
In Wahlbezirken, in welchen die Urwahl nach Wahlabtheilungen erfolgt, ist die Wahlliste nach den- 
selben dergestalt abzutheilen, daß in jeder Wahlabtheilung die Classen I, II und 1lI besonders aufgeführt 
werden. 
— 
J. 
Stimmberechtigte, 
welche nach H 3 und 5 des Gesetzes vom 7ten Maͤrz 1839 auch als Wahlmänner 
und Abgeordnete wählbar sind. 
  
  
m—— 
  
—. — 
  
A4. b. C. d. E. f. S. h. 
Fortlauc Amtsbezirk Benennung Vor= und Zuname Handels- Betrag 
fende Num- und der des Inhabers oderlter. oder der Gewerbe= Anmerkungen. 
mer der .. O"b *# " Pnds 
rechtigten. rina. « ««« 
des Geschäfts. 
a) Vom Handelsstande. 
rc. 
b) Vom Fabrikstande. 
Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. Anmerkung. 
Der Zuname ist Fehlt es hier!7v Ist bei Han- In dieser Spalte 
voraus zu setzen. ber ganz an delsgeschäften sind in geeigneten 
genauer Nach-blos nach dem Fällen vorzüglich auch 
richt, soistwe= Hauptgegen- bei denjenigen, über. 
  
  
  
  
  
nigstens zu be- 
merken, ob das 
Individuum 
das 30ste Jahr. 
gewiß zurück- 
gelegt habe. 
  
  
stande des Ge- 
schäfts anzuzei- 
gen, 3. B. Colo- 
nialwagren, Ma- 
nufacturwaaren, 
oder auch mit 
subjectiver Be- 
zeichnung, z.B. 
Banquier, Spe- 
diteur, Apothe- 
ker, Getreide- 
händler. 
  
  
deren Stimmrecht 
oder Wählbarkeit 
Zweifel 
entstanden 
sind, oder entstehen 
konnten, die Gründe 
dieser Zweisel und 
weshalb solche den- 
noch unbeachtet ge- 
blieben sind, zu be- 
merken.
	        
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