Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1839. (5)

bei Delegirten. 
(„ 50 ) 
D. 
Ladung 
der stimmberechtigten Urwähler des Handels= und Fabrikstandes in der 
.. . ten Wahlabtheilung des .. . ten Wahlbezirks zur Ernennung von 
Wahlmaͤnnern. 
Von dem unterzeichneten, zu Leitung der Wahlen der Vertreter des Handels- und Fabrik— 
standes zu dem bevorstehenden Landtage fuͤr den ... ten Wahlbezirk ernannten Koͤnigl. 
Commissar wird# 
(Der zu teitung der Wahlen der Vertreker des Handels= und Fabrikstandes zu dem 
bevorstehenden kandtage für den . ten Wahlbezirk ernannte Königl. Commissar hat dem 
Unterzeichneten die teitung der Verhandlung wegen Ernennung der Wahlmänner der . ken 
Wahlabtheilung des gedachten Bezirks übertragen. Es wird daher) 
N. J-. 
Inhaber Handels- . 
Dt tber bes Feorl= Geschaͤfts .... ... zu ........ 
hiermit veranlaßt, Behufs der Wahl der fuͤr die .. .te Wahlabtheilung zu ernennenden 
.. . Wahlmaͤnner, von den in der beiliegenden Wahlliste fuͤr besagte Wahlabtheilung un— 
ter 1oder II aufgefuͤhrten Individuen diejenigen .... Personen, mit Angabe der betref— 
fenden Nummer, sowie des vollständigen Namens und Wohnorts, auf den mit angefüg- 
ten Stimmzektel aufzuzeichnen, welche er als Wahlmänner ernannt haben will. 
Der ausgefüllte Stimmzettel ist von dem Stimmberechtigten auf beliebige Weise ver- 
siegelt, spätestens bis zum 
.. .ten .. ... dieses Jahres 
an den unterzeichneten Wahlcommissar entweder Vormittags von .. bis .. Uhr, Nach— 
mittags von .. bis .. Uhr, in Person abzugeben, oder mittelst eigenhaͤndig vollzogenen 
recommandirten Schreibens durch die Post zu uͤbersenden. 
Wer zu dem festgesetzten Zeitpuncte seinen Stimmzettel weder persoͤnlich uͤberreicht, 
noch bis dahin auf vorbemerkte Weise einsendet, ist fuͤr die bevorstehende Wahl seines 
Stimmrechts verlustig. 
. ... den ... ... 18... 
Der Wahlcommissar des 
  
Letzte Absendung: am 27sten März 1839.
	        
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