Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1840. (6)

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„25.) Bekanntmachung « 
vom 30sten April 1840. 
Bii der von gegenwaͤrtiger Staͤndeversammlung veranstalteten neuen Wahl des staͤndischen 
Ausschusses zu Verwaltung der Staatsschuldencasse sind 
a) zu ordentlichen Mitgliedern: 
der Bürgermeister Hübler, " 
wirkliche Geheime Rach von Minckwis, aus der ersten, 
*Stadtrach Meisel, 
Stadtrrarh Schäffer, aus der zweiten 
Director der Generalcommission für Ablösungen und Kammer, 
Gemeinheitscheilungen, von Hartmann auf Döbra, 
b) zu Stellvertretern: 
der Kammerherr Freiherr von Beust, 
D. Crusius, aus der ersten, 
Kammerrath Reiche-Eisenstuck, « " 
Landesbestallte D. von Mayer, aus a- zweiten 
Obersteuerprocurator Eisenstuck, ammer, 
erwaͤhlt worden; es haben auch vorbenannte Mitglieder, durch Wahl aus ihrer Mitte den 
Buͤrgermeister Huͤbler zum Vorstand und den wirklichen Geheimen Rath von Minckwitz 
zum Stellvertreter des letztern ernannt, wogegen mit den Personen des bei der Staatsschul— 
dencasse angestellten Buchhalters « 
«FriedrichAugustVermann 
und dessen Assistenten, des Buchhalters 
Carl Friedrich Baͤhr, 
eine Aenderung nicht vorgegangen ist. 
In Gemäßheit der in § 17 des Gesetzes vom 29sten September 1834, die Ein— 
richtung der Staatsschuldencasse betr., enthaltenen Bestimmung wird daher Solches andurch 
zur öffentlichen Kenneniß gebracht. 
Dresden, am 30sten April 1840. . 
Finanz-Ministerium. 
von Zeschau. Vogel. 
  
Letzte Absendung: am 16ten Mai 1840.
	        
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