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das Einkommen desselben,
das Tranksteueräquivalent seiner Stelle nach dem 14 Thalerfuße mit Zuschlag des ge-
setzlichen Agio's von — — 8 pf. auf den Thaler und
der Beitrag, welchen jeder nach § 5 des Gesetzes zu zahlen haben wird, in zwei nach
den beiden Classen der Lehrer geschiedenen Colonnen
anzugeben und
in einer besondern für Anmerkungen bestimmten Colonne anzuzeigen, warum Lehrer an
höhern Bürgerschulen oder Rectoren an andern Stadtschulen zur ersten Classe
gezogen werden.
Wenn das Einkommen einer Srelle von einem Emeritus und einem activen Lehrer,
oder von einem Senior und einem Substituten gerheilt wird, so sind beide mit dem, einem
jedem zugewiesenen Einkommen aufzuführen, bei dem Emeritus aber ist zu bemerken, ob
derselbe verheirathet ist und pensionsfähige Kinder hat, oder nicht, und letzeeren Falles ein
Beitrag für denselben in der betreffenden Colonne nicht auszuwerfen.
Vacante Stellen sind ebenfalls mic ihrem Einkommen, Tranksteueräquivalent und
Beitrage, welcher letztere auch während der Vacanz von dem Einkommen der Stelle fort-
zugeben ist, anzumerken.
Dagegen sind wegzulassen:
alle ordinirte Geistliche, welche neben einem geistlichen Amte auch ein Schulamt be-
kleiden und deshalb schon Mitglieder der allgemeinen Prediger-Wittwen= und
Weisencasse sind,
alle Hülfslehrer,
alle nicht confirmirt gewesene Elementarvolksschullehrer, welche bei Ausführung des
Elementarvolksschulgesetzes vom 6ten Juni 1835, oder schon früher entlassen
worden sind, wenn ihnen auch eine Provision von dem Einkommen der Stelle
vorbehalten worden sein sollte.
Bei dem Einkommen der Lehrer ist das zur Berheitzung der Schulstube bestimmte
Holzdeputak, oder ein dafür gewährtes Holzgeld, niche mic aufzunehmen. Aufzurechnen
ist aber jede Entschädigung, welche für erfolgee Ausschulungen und Auspfarrungen von
den Lehrern bezogen wird.
§ 3. Alle Veränderungen, welche im Laufe eines Jahres in dem Personal= und
Besoldungsetar der Lehrer sich ergeben, haben die Superintendenten künf#ig am Jah-
resschluß dem unterzeichneten Ministerio mit Beziehung auf die nach § 2 eingesendete
Tabelle anzuzeigen. Sollte in einer Ephorie eine Veränderung niche geschehen sein, so ist ein
Vacatschein einzureichen.
§ 4. Das §8 5 des Gesetzes bestimmte, bei Eröffnung der Anstale von allen Theil-
nehmern zu enrrichtende Einrrittsgeld haben die Superinrendencen zu erheben und mircels