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suchte Bestätigung dergestalt hiermit ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen auf
das Genaueste nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist dieses .
Decret
bei dem Ministerio des Innern ausgefertigt und unter Beidruckung des Ministerialsiegels
vollzogen worden. «
Dresden, den 2ten Januar 1840.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Demuth.
/3.) Bekanntmachung,
die Leihanstalt in Zittau betreffend;
vom 2ten Januar 1840.
S. Königl. Majestät haben geruhet, der in Jittau zu errichtenden öffentlichen teihanstalt
auf Grund des von dem dortigen Stadtrathe entworfenen Regulativs die unterthänigsi
nachgesuchte Bestätigung mictelst des nachstehenden Decretes zu Theil werden zu lassen.
Wie nun hierdurch der gedachten Anstalté zugleich der Genuß der in den hier mit abge-
druckten §S§ 12, 19, 20 und 21 des Regulativs enthaltenen Rechtsvergünftigungen zu-
gestanden worden ist, so wird solches hierdurch zur behufigen Nachachrung öffentlich be-
kannt gemacht.
Dresden, am S#ten Januar 1840.
Ministerium des Innern.
Im Auftrage des Ministers
von Lindenau.
Stelzuer.
« Decret
wegen Bestaͤtigung des Regulativs fuͤr die in Zittau zu errichtende Leihanstalt.
Wag Friedrich August, von GOXSE# Gnaden König von
Sachsen 2c. 2c. 2c.
thun hiermic kund, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des In-
nern die von dem Stadrrathe zu Zittau im Einverständnisse mie den dasigen Stadrverordne-