No.
117.
118.
119.
120.
121.
122.
123.
122.—
125.
(385 )
Für die Citarion wegen Anberaumung eines Adjudicationskermines
Für die wirkliche Adjudicarion eines erstandenen Grundstücks giebt der-
jenige, der es erstanden hat, wenn das Licitum sich etstreckt,
a) bis 50 Thlr. — — incl.
b) von 50 — — erel. bis 100 Thlr. — — inel.
RC) . 100 „ — — - : 500. — —
d4) 500 —— .1000 — —
e) von jedem fernern 1000 Thlr. — — darüber noch
Für Ausfertigung des Adjudicationsscheins,
in den Fällen Sub no. 118a
118 b
1180
118 d . .
wenn das Lieitum uͤber 1000 Thlr. — — beträgt
Wenn dem Gläubiger das Gut an Zahlungsstakt gegeben wird, so ist
eben so viel dafür zu entrichten.
Eine Ermission zu veranstalten
Für die Registratur über den actum exmissionis
Den Gerichtspersonen überhaupt, in Städten
auf dem Lande
Fuͤr Vollstreckung der Execution in des Schuldners außenstehende For—
derungen und Capitalien, und die deshalb zu erlassende Verfu-
gung und Auflage 15 Nygr. bis
- - 2 — *
4 - * - -
32 - -
deren Quartier oder an einem dritten Orte
Wenn diese Arretirung nach erfolgter Recognition des Wechsels an
Gerichtsstelle geschiehet
Den Gerichtsbeisitzern, wie ad No. 11.
Fuͤr die Registratur uͤber die geschehene Production und Recognition
des Wechsels und die darauf erfolgte Arretirung 10 Mgr. bis
Für einen Wächter Tag und Nache,
in Städten
auf dem Lande
Für Relaxation des Arrests in Wechselsachen
. Den Zeugen soll in Civilsachen an Gebuͤhrnissen zukommen, was ihnen
im folgenden Titel 2 suh Nris. 656 und 66 bestimmt ist.
Fuͤr Arretirung einer Person wegen Wechsel— oder andern Schulden in
Thlr.
l
1—
Nar.
20
10
15
10
20
pf.