No.
49.
53.
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Für die Ertension eines Erbtheilungsrecesses, nach Verschiedenheic der
Arbeit und des Gegenstandes, 2 Thlr. 4 Thlr. 8 Thlr. 12 Thlr. bis
Objects, 1 Thlr. bis
Den Gerichtspersonen überhaupt, nach Veschaffenheit der Sache und
Personen, 4 Ngr. 5 Mgr. 8 Mgr. bis
Für die Bestellung eines Tutoris in genere oder in specie, und die
erfolgte Bestätigung zu registriren und einzutragen
Für die Ausfertigung eines Coratorü oder Totorũ, wenn dieselbe ber—
langt worden ist,
Wenn mehrere Vormuͤnder bestellt und im Tutorio aufgeführe n wer-
den, passiren so viel einzelne Ansätze, als Vormünder sind.
Für Abnahme einer Vormundschaftsrechnung, nach dem Quanto der
Einnahme von Nutzungen und Einkünften des Vermögens des
Pflegbefohlnen, und zwar
wenn solche nicht über 50 Thlr. betragen
von 50 Thlr. exel, bis 75 Thlr. incl. .
von 75 Thlr. excl. bis 100 Thlr. incl.
von 100 Thlr. excl. bis 200 Thlr. incehl. .
und steigt sodann ferner von 25 Thaler zu 25 Thaler mit
Uebrigens wird in Beziehung auf die Disposition in der
Vormundschaftsordnung Cup. XXVI, 8 3 andurch festgesetzt, daß
der Richter, wenn das werbende Vermoͤgen eines einzelnen Un—
muͤndigen, oder eines Wahn= oder Blödsinnigen,
buͤhren zu fordern berechtiget sein soll.
Rechnung abgelegt wird, wirkliche Nutzungen traͤgt.
Dahingegen koͤnnen, wenn dieses Vermoͤgen uͤber 200 und
bis 500 Thaler betraͤgt, die in Vorstehendem gesetzten Gebuͤhren
zur Hälfte, und wenn dasselbe sich über eine Summe von 500
Thalern erstreckt, nach den vollen Sätzen gefordert und angenome
worüber die
Rechnung abgelegt wird, die Summe von 200 Thalern nich
übersteigt, nur den unumgänglich nöthigen baaren Verlag, und
wenn Abschrifren gemacht werden müssen, die Copialien, und zwar
nur in der Maaße, daß Ein Bogen für Ein Blate, und Ein
Blakt für Eine Seire zu rechnen, außerdem aber gar keine Ge-
Unter dem werbenden
Vermögen wird dassjenige verstanden, welches zu der Zeic, da die
Thlr.
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Für eine von den Erben gesuchte Confirmation oder Genehmigung einer
außer Gerichte geschehenen Erbeheilung, nach Verschiedenheit des
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20
25
10
83
pf.