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Gebrechen, z. B. ein Kropf, Bruch, Ausschlag und der-
gleichen zum Gegenstande hat, so sind für dieselbe, und
für eine schriftliche Anzeige darüber, anzusetzen
Für die Untersuchung des Gesundheitszustandes bei Recruten,
a) für einen Einzelnen
b) für 2 zusammen
c) für 3 und 4 Mann
d) für 5 bis 10 Mann, außer dem Satze bei 4 Mann, , vom
5ten Mann an, à Person
e) fuͤr 11 bis 25 Mann, außer dem Satze bei 10 Mann, vom
11ten Mann an, à Person
f) fuͤr 26 bis 50 Mann und daruͤber, außer dem Satze bei
25 Mann, vom 26sten Mann an, à Person
Fuͤr die Untersuchung einer Weibsperson zur Beurtheilung ihrer Jung—
ferschaft, Schwangerschaft oder Niederkunft, nebst schriftlichem
Gutachten
Fuͤr die Untersuchung einer Person zur Beurtheilung ihrer Ehestands-
faͤhigkeit, nebst schriftlichem Gutachten
Anmerkung. Fuͤr die Untersuchung beider Eheleute und schrift.
liches Gutachten daruͤber sind anzusetzen
Fuͤr die Besichtigung und Zergliederung eines fuͤr krank gehaltenen und
gefallenen Stuͤckes Rindvieh
Für dergleichen Bemühung mit kleinern Thieren
Vür den schriftlichen Bericht darüber, nebst Gutachen,
Für die Untersuchung des als ungesund verdächtig gewordenen Schlacht-
viehes, und zwar
a) für ein jedes einzelne Stück
b) für 2 Stück zusammen
c) für 3 und 4 Stück.
d) für 5 bis 10 Stück, außer dem Satze bei 4 Stck, vom
5ten Stück an, à Stück .
e) fuͤr 11 bis 25 Stuͤck, außer dem Satze bei 10 Stuͤck,
vom 11ten Stuͤck an, à Stuͤck
) für 26 bis 50 Stück und darüber, außer dem Satze bei
25 Stuͤck, vom 26sten Stuͤck an, à Stuͤck
Fuͤr die Untersuchung und schriftliche Beurtheilung der Genießbarkeit
oder Schaͤdlichkeit von Nahrungsmitteln und dergleichen
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