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Sporteltaxe
für
die Appellationsgerichte und beziehendlich das Oberappellationsgericht.
No.
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. Gegenstände.
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Für Präsentation der einlaufenden Schriften sammt Beilagen
Ein mündliches Anbringen zu registriren, sowie überhaupt für
Aufnahme von Registraturen, wo nachstehend nicht besondere
Sätze dafür vorkommen (vergl. unten No. 17 und No. 18),
nach Beschaffenheit der Sache, . 5Ngr.bis
Fuͤr eine schriftliche Ladung an die Partheien, wo keine Termin—
sporteln (No. 21) gegeben werden, indem solchenfalls die
Sporteln der Ladung in jenen mit begriffen sind, sowie
an Zeugen, Sachverstaͤndige 2c.
Für Abkündigung oder Prorogation eines angesetzt gewesenen Termins
Wenn jedoch die Wiederaufnahme eines Termins ohne Veran—
lassung der Partheien erfolgt, wird dafuͤr nichts in Ansatz
gebracht.
Für ein Patent in Concurs-, Verlassenschafts= und ähnlichen Sa-
chen, außer den Fällen, wo Terminsporteln (No. 21)
zu geben sind, . .
Fuͤr eine Edictalcitation
Anmerkung. Wenn mehrere Sachen zusammen genommen n wer—
den, so ist dieser Satz in jeder zu entrichten. Doch
kann bei nicht betraͤchtlichen Gegenstaͤnden solchenfalls
eine Ermäßigung eintreten.
Für eine andere Bekanntmachung in öffentlichen Blärtern
Vür ein Regquisitionsschreiben, wegen Insinuation einer Citation,
oder andere Verfügung, oder eine dessen Stelle vertretende
Verordnung, oder Communicatn . 15Ngrlns
.FurecnderglecchenSchretbenmct ausfuͤhrlicher Entwickelung
1 Thlr. bis
64*
Geldansaͤtze.
Thlr. Nar. pf.
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