74.
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78.
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5. 8
6.
Gegenstände.
1 die Publication dergleichen Recesse von jeder Parchei
Für die Ausfertigung eines Decreks, einer Confirmation oder eines
Recesses unter dem großen Siegel, von jedem Exemplar
Für die Publication eines Urehels, einer Weisung, Verordnung rc.
und die darüber aufzunehmende Registratur, von jedem Parc
Wo aber Terminsporteln bezahlt werden, wird nur für die Pu-
blicationsregistratur bezahlt, und zwar von der Parchei
5. Für Zufertigung einer Appellations= oder Deduccionsschrife
6. Für Bekanntmachung vom Berichtsabgange
Für Bericht auf eine Appellation . ,
und wenn der Appellationen mehrere sind, 2 Thlr. bis
Fuͤr einen Vortrag an das Justizministerium . 1 Thlr. bis
nebst Publicationsregistratur in beglaubter Form
Evolutionsgebuͤhren bei den Urtheln in forma probante oder bei
verlangter Aufsuchung und Vorlegung abgethaner Acten, ohne
Ruͤcksicht auf den Betreff, oder die Zahl der einzelnen Acten-
stuͤcke, uͤberhaupt
Fuͤr Attestate zu den Acten uͤber einen oder den andern Punct
Fuͤr Attestate oder Canzleischeine außer den in dieser Taxordnung
schon besonders bemerkten Faͤllen 15 Ngr. bis
In Lehnssachen und wo sonst weitläufige und mühsame Nach-
suchungen nöchig sind, können nach dem Ermessen des Collegii
auch höhere Sätze stattfinden.
Für ein Communicat, wenn solches den Interessenten zu liquidiren ist,
15 Ngr. bis
Für Fertigung der Liquidation Z . . 1Ngr.bi8
Fuͤr Kostenmoderationen, wenn sie nicht bei Abfassung von Urtheln,
Verordnungen oder sonst gelegentlich, sondern auf besonderes
Ansuchen der Partheien oder Sachwalter geschehen, 3 Nar. bis
1840.
Für die Ausfertigung der in der höheren Instanz publicirten Urthel
5 AMgr. bis
Geldansätze.
Thlr.] Ngr. pf.
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