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iIs.) Bekanntmachung,
die Errichtung einer Sparcassenanstalt für den Amtsbezirk Augustusburg
betreffend;
vom i8ten März 1840.
Nachstehend wird vom Ministerio des Innern das Allerhoͤchste Decret zur oͤffentlichen
Kenntniß gebracht, wodurch der durch die Bemuͤhungen des Justizamtmanns Weißbach zu
Augustusburg fuͤr den dortigen Amtsbezirk, einschließlich der darin gelegenen Staͤdte Zscho—
pau, Oederan und Schellenberg, sowie der einbezirkten mittelbaren Ortschaften, zu Stande
gebrachten, auf Gegenseitigkeit begruͤndeten Sparcassenanstalt und dem dafuͤr entworfenen
Regulative die Genehmigung Sr. Koͤniglichen Majestaͤt ertheilt, und dadurch zugleich der
Anstalt der Genuß der in den nachstehend abgedruckten 88 14, 15 und 16 enthaltenen
Rechtsverguͤnstigungen zugestanden worden ist.
Es haben sich daher Alle, die es angeht, nach den Bestimmungen des gedachten Re—
gulativs gebuͤhrend zu achten.
Dresden, am 18ten Maͤrz 1840.
Ministerium des Innern.
Nostitz und Jänckendorf.
Stelzuer.
Deeret
wegen Bestätigung des Regulatios der für den Amtsbezirk Augustusburg
errichteten Sparcassenanstalt.
Weig, Friedrich August, von GOXTES# Gnaden König von
Sachsen 2c. 2c. ꝛc.
thun hiermit kund, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und des
Innern die Errichtung einer für die Einwohner des Amrsbezirks Augustusburg, und zwar
der Städte Ischopau, Oederan und Schellenberg, sowie der einbezirkten Ritcergücer, und
sämmrlicher sowohl mittelbaren als unmittelbaren Ortschafcen, bestimmten, auf Gegenseiecig-
keit begründeten Sparcassenanstalt genehmige und dem vom Justizamte Augustusburg dafür
entworfenen Regulative nunmehr die nachgesuchte Bestärigung ertheilt haben, dergestalt,
daß den darin enehaltenen Bestimmungen auf das Genaueste nachgegangen werden soll.