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Der übernimmt aus diesem, von verlangten Begleitscheine die
Verpflichtung, die Waaren, auf welche derselbe lautet, in der darin angegebenen Gattung und Menge mit gegenwärtigem Be-
gleitschein bis zum
oder, im Falle einer, vor Erreichung des ebengenannten Orts, von dem Begleitscheininhaber angemeldeten Veränderung der Rich-
tung oder Bestimmung des Transports, bei dem alsdann, mit Zustimmung der betreffenden Zoll= oder Steuerbehörde gewählten
Amte binnen der anderweit festgesetzten Frist unverändert und mit unverletztem Verschlusse zur Reoision zu stellen oder stellen zu
lassen; ingleichen für den Betrag des Eingangözoll von den gedachten Waaren oder, soweit deren Gattung nicht durch specielle
Revision ermittelt ist, für den Betrag des Eingangszolls nach dem höchsten Tarifsatze, den 6 43 und 58 der Zollordnung ge-
mäß, zu haften.
Diese Verpflichtungen erlöschen nur dann, wenn durch das im Begleitschein ursprünglich oder auf den Antrag des Be-
Fleitscheininhabers anderweit bestimmte Amt bescheinigt sein wird, daß jenen Obliegenheiten völlig genügt sei.
Bemerkungen wegen geleisteter Sicherheit. Alrcceptationserklärung des Begleitscheinertrahenten.
Für die vorstehend angegebenen Verpflichtungen ist übernehme diesen Begleitschein, und mit demselben
Sicherheit geleistet. die vorstehend angegebenen Verpflichtungen.
Unterschrift des Bürgen: # den 184
Quittirende Bemerkung ü «. itschein- ür diesen Begleitschein — Thlr.
Bemerkung über bezahlte Begleitschein Es ist entrichtet. für diess ¾ schei hlr Gr P.
und Bleigebühren. « Stück Bleie -
zusammen Thlr. Gr Pf.
den 184
Koͤnigl. Saͤchs. Haupt- Amt.
Oberinspector. Hauptamtsrendant. Hauptamtscontroleur.