Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

1. Nachweis des 
Ausgangs über 
die Grenze. 
1841. 
  
(285 ) 
2. Muster mit Probe-Ausfüllung. 
A. Abfertigung vom Grenzzollamte aus. 
Die zu diesem Begleitscheine gehörigen zehn Colli sind nach erfolgter Cohne) Abnahme des 
Fuhrwerk Fuh 
Bleiverschlusses auf das (er. des Schifer ) Schröder verladen und ist letzteres 
ahrzeug 
am dreizehnten Juni 1841 Nachmittags sieben Uhr 
a) unter unsern Angen über die Grenze ausgegangen; 
5) mit diesem Begleitscheine ohne Begleitung auf den Ansageposten zu N. abgelassen 
Worden; 
c) mit diesem Begleitscheine den Grenzaufschern N. und N. zur Begleitung bis an 
die Grenze (zum Ansageposten in N.) übergeben worden. 
Hauptzollamt zu N. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Das vorgedachte, mit diesem Begleitscheine uns zur Begleitung übergebene I. uu) ist mit 
Fahrzeug 
unveränderter Ladung am dreizehnten Juni 1841 Nachmittags acht Uhr " 
cO)unter unsern Augen über die Grenze ausgegangen; 
6) an den Ansageposten zu N. abgeliefert worden. 
Die Begleitungsbeamten. 
N. N. 
Grenzaufseher. 
B. Abfertigung vom Ansageposten aus. 
Das obenbezeichnete ## ist mit diesem Begleitscheine am dreizehnten Juni 1841 Nach- 
ahrzeug 
mittags acht Uhr unter berlenn) hier eingefroffen und am vierzehnten Juni 1841 Vor. 
mittags fünf Uhr nach erfolgter Abnahme des Bleiverschlusses 
a) unter unsern Augen über die Grenze ausgegangen; 
5) dem Grenzaufscher N. zur Begleitung bis an die Grenze übergeben worden. 
Ansageposten zu JN. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Das vorgedachte, mit diesem Begleitscheine mir zur Begleitung übergebene (wie 
ahrzeug 
ist mit unveränderter Ladung am vierzehnten Juni 1841 Vormittags fünf ein halb Uhr unter 
meinen Augen über die Grenze ausgegangen. 
Die Begleitungsbeamten. 
N. 
Grenzaufseher.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.