Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841. (7)

(K) 
Baupolizei — die von selbiger zu ergreifenden Maaßregeln zu Abwendung 
der Feuersgefahr btr. 
Begräbnißpläße — wo und auf welche Weise dieselben anzulegen sind 
Bergtheile — deren Subhastation betr. .... 
Besichtigungen — wenn die Gerichtsärzte hierbei auf das Gencral vom 
Sten April 1797 zu verweisen sind . 
Besoldungen, s. Gehalte. 
Besteuerung der inneren Erzeugnisse — Fortdauer der daruͤber mit einigen 
deutschen Staaten abgeschlossenen Verträge, s. Erzeugnisse — 
Runkelrübenzucker. 
Betäubte — Rettungsmittel zu deren Wiederbelebung . . .. 
Bettlerinnen — kann die in der Armenordnung § 119, 3 für rückfüllige 
Bettler bestimmte Strafe auch auf selbige angewendet werden? 
Birkenfeld, Furstenthum, (. Oldenburg. 
Borna — Bestatigung der dasigen Sparcassen= und Leihhausordnung 
Brandgiebel — wie solche aufzuführen siid 
Brandrersicherungs societät, Oberlausitzer, — einige Möäwerungen. in 
dem auf selbige bezüglichen Regulative vom 29sten Fannar 1827 
Branntwein, aus der Bayerischen Pfalz, aus dem Großherzogthume Ba- 
den, dem Kurfürstenthume und dem Großherzogthume Hessen, 
dem Herzogthume Nassau und dem Gebiete der freien Stadt 
Frankfurt nach Sachsen, Preußen und den Staaten des Thü- 
ringer Zoll= und Handelsvereins ubergehender, — Erhohung der 
Ausgleichungsabgabe davon .. 
— inlaͤndischer, in andere Vereinsstaaten übergehender, die Rü 
vergütung auf die dafür entrichtete Steuer ber. 
—I inländischer, versteuerter und in das nicht zum Zollverein gehö- 
rende Ausland geführter, — Sab der Stenervergütung dafür 
Braunschweig, Herzogthum, — Anschluß besselben an das Zollsystem der 
Vereinsstaaten 
— Abschluß von Vertraͤgen mit selbigem über die steuerlichen Ver- 
hältnisse verschiedener dasigen Gebietstheile — wegen Beförderung 
der gegenseitigen Verkehrsverhältnisse — über t gleichmaͤhise Be— 
steuerung innerer Erzeugnise .... 
Buchhandel — welche Censurerleichterungen 6 bei dessen Angelegenheiten künf- 
tig stattfinden 
Bundesbeschluß vom Zten December 1840 — das Verfahren gegen Hand 
werksgesellen, welche durch Theilnahme an unerlaubten Gesellen- 
verbindungen, Gesellengerichten, Verrufserklärungen rc. gegen die 
Landesgesehe sich vergangen haben, bertr. 
— vom 22sten April 1841, gegen unbefugte Aufführung musikalischer 
und dramatischer Werke W*e — dessen Ausführung im Bun- 
desgebiee 
— vom 29sten Juli 1841 — die fernere Gültigkeit des Bundesbe- 
schlusses vom 13ten November 1834 über die Universitäten und 
andere Lehr= und Erziehungsanstalten berr. 
  
  
Tag. 
11 März 
22 Juni 
30 Oct. 
23 April 
22 Juni 
5 Aug. 
10 Juni 
11 März 
1840 
31 Dec. 
27 Mai 
27 Dec. 
28 Dec. 
11 März 
2 Jan. 
29 Juni 
9 Occt. 
2 
  
Seite. 
29 fg. 
106 fg. 
251 
37 fa. 
113 fg. 
86 fg. 
62 fg. 
31 
50 
376 fg. 
379 
309, 320 
310, 311 
350, 356 
20 fg. 
67 fg. 
240 
  
Paragr. 
1—14 
25—28 
12 
#“ 
1—4 
1—4
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.