Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1842. (8)

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Hiernach  haben  sich  Unsere  Behörden  und  Unterthanen,  sowie  Alle,  die  es  angeht,
gebührend  zu  achten.

Urkundlich  von  Uns  eigenhändig  vollzogen  und  durch  Beidruckung  Unseres  Königlichen
Siegels  bekräftigt.

So  geschehen  zu  Dresden,  den  13ten  Januar  1842.

Friedrich  August.

Heinrich  Anton  von  Zeschau.

 

 

Berichtigung.
Im  Gesetz=  und  Verordnungsblatte  v.  Jahre  1841,  S.  297  ist  unter  II.  Vom  Bier.  zu  lesen:
—  7  Ngr.  5  pf.  anstatt  —  7  Ngr.  6  pf.  und  Seite  298:  Thlr.  Sgr.  Pf.  anstatt  Thlr.  Ngr.  Pf.

 

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Letzte  Absendung:  am  Lklsten  Januar  1842.