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Hiernach haben sich Unsere Behörden und Unterthanen, sowie Alle, die es angeht,
gebührend zu achten.
Urkundlich von Uns eigenhändig vollzogen und durch Beidruckung Unseres Königlichen
Siegels bekräftigt.
So geschehen zu Dresden, den 13ten Januar 1842.
Friedrich August.
Heinrich Anton von Zeschau.
Berichtigung.
Im Gesetz= und Verordnungsblatte v. Jahre 1841, S. 297 ist unter II. Vom Bier. zu lesen:
— 7 Ngr. 5 pf. anstatt — 7 Ngr. 6 pf. und Seite 298: Thlr. Sgr. Pf. anstatt Thlr. Ngr. Pf.
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Letzte Absendung: am Lklsten Januar 1842.