Obrigkeitliches Verzeichniß
über
die sämmtlichen im Dorfe N. J.
um Amte. zu den 2c. Gerichten zu N. gehörig (in dem zu dem Amte J. unter
ie Gerichte zu. . .. gehörigen Antheile des Dorfs. . . .) befindlichen, mit Wohnsitz ver—
sehenen Landgrundstücke, mit Angabe der einschlagenden Real- und Personal—
verhältnisse, nach Vorschrift der Verordnung vom . ....
Imerkung: Die Gemeindeobrigqkeit dieses Orts (Ortsantheils) in (hier ist diese Obrigkeit zu benennen).
1842.
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