Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(XXV ) 
R. 
Realgerechtigkeiten, mit einem Grundstuͤcke verbundene, nutzbare, — 
welche Vorschriften zu beobachten sind, wenn der Besitzer deren 
Eintragung in das Grund= und Hypothekenbuch verlangt 
Rechtssachen, ganz geringfügige, nach den Vorschriften des Gesetzes vom 
16ten Mai 1839 zu behandelnde, — Form und Inhakt der des- 
falls abzufassenden Bescheide . 
Rechtsstreitigkeiten zwischen Schiffern auf der Ebe — 
zu deren Emscheidung competent ift. 
nach welchen gesetzlichen Vorschriften dabei verfahren werden soll 
— Verfahren bei eingewendeten Appellatsonen darin .. 
s. Gemeinden. 
Rectoren an gelehrten Schulen — inwiefern sie zur Theilnahme an den 
theologischen Candidatenvereinen berechtigt sind 
Recurs wegen confiscirter Druckschriften — von wem selbiger angestellt wer- 
den kann — Verfahren bei der Entscheidung darüber 
in schifffahrts= und strompolizeilichen Strassachen — an welche 
Verwaltungsbehörde selbiger zu richten ist 
Reisefortkommen der Obrigkeiten — in welchen Fällen eine Vergütung 
dafür in Gemeindewahlsachen gestattet wird . 
Religionsunterricht — Modalität der Ausführung der darauf bezüglichen 
Bestimmungen des. Gesetzes vom Isten November 1836 hinsicht 
lich der Kinder aus gemischten Ehen. 
welche Behoͤrde 
Renten, jaͤhrliche, auf Lehnguͤtern haftende, — inwiefern selbige bei deren 
Eintragung in das Grun= und Hypothekenbuch zu Capital zu 
reranschlagen sind 
Requisitionen an die Gerichtsbehörden der Scrafanstalten zu Waldheim, 
Zwickau und Hubertusburg zu Bekanntmachung von Erkenntnissen 
oder Verordnungen an Detinirte — Anweisung der Criminalge-= 
richtsbehörden zu Mitsendung von Abschriften der Urtel und Ent- 
scheidungsgrunde 
von ausländischen Behörden in wegen Nachdrucks literarischer 
Erzeugnisse anhängigen Untersuchungen an inländische Behörden 
ergangene, — von welchem Gerichte darauf zu verfügen ist 
Revisionsverfahren auf der Elbe — welche Staaten dem darüber abge- 
schlossenen Vertrage beigetreten sind 
Rinderpest, im Königreiche Böhmen ausgebrochene, — welche Maaßregeln 
gegen deren Einschleppung in hiesige Lande ergriffen worden sind 
Nittergüter — Grumdsätze, nach welchen die Lehnhöfe bei Anlegung der 
Grund= und Hypothekenbücher für selbige zu verfahren haben, . 
Lehngüter. 6 
Rubenzucker, inländischer, — Steuersatz für selbigen 
1844. 
  
20 März 
5 Febr. 
16 Nov. 
23 Mai 
2 Mai 
6 Mai 
20 Dec. 
20 Oct. 
29 Nov. 
1844 
16 Nov. 
1843 
o Aug. 
20 Nov. 
29 Juni 
  
  
Seite. 
38 
202 fl. 
279 
280 
135 
279 
188 
149 fa. 
166 
321 
289 fg. 
294 
277 fg. 
CXXI fg. 
293 
198 
  
Paragraph. 
1—15 
1—13 
1—XI 
II
	        
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