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R.
Realgerechtigkeiten, mit einem Grundstuͤcke verbundene, nutzbare, —
welche Vorschriften zu beobachten sind, wenn der Besitzer deren
Eintragung in das Grund= und Hypothekenbuch verlangt
Rechtssachen, ganz geringfügige, nach den Vorschriften des Gesetzes vom
16ten Mai 1839 zu behandelnde, — Form und Inhakt der des-
falls abzufassenden Bescheide .
Rechtsstreitigkeiten zwischen Schiffern auf der Ebe —
zu deren Emscheidung competent ift.
nach welchen gesetzlichen Vorschriften dabei verfahren werden soll
— Verfahren bei eingewendeten Appellatsonen darin ..
s. Gemeinden.
Rectoren an gelehrten Schulen — inwiefern sie zur Theilnahme an den
theologischen Candidatenvereinen berechtigt sind
Recurs wegen confiscirter Druckschriften — von wem selbiger angestellt wer-
den kann — Verfahren bei der Entscheidung darüber
in schifffahrts= und strompolizeilichen Strassachen — an welche
Verwaltungsbehörde selbiger zu richten ist
Reisefortkommen der Obrigkeiten — in welchen Fällen eine Vergütung
dafür in Gemeindewahlsachen gestattet wird .
Religionsunterricht — Modalität der Ausführung der darauf bezüglichen
Bestimmungen des. Gesetzes vom Isten November 1836 hinsicht
lich der Kinder aus gemischten Ehen.
welche Behoͤrde
Renten, jaͤhrliche, auf Lehnguͤtern haftende, — inwiefern selbige bei deren
Eintragung in das Grun= und Hypothekenbuch zu Capital zu
reranschlagen sind
Requisitionen an die Gerichtsbehörden der Scrafanstalten zu Waldheim,
Zwickau und Hubertusburg zu Bekanntmachung von Erkenntnissen
oder Verordnungen an Detinirte — Anweisung der Criminalge-=
richtsbehörden zu Mitsendung von Abschriften der Urtel und Ent-
scheidungsgrunde
von ausländischen Behörden in wegen Nachdrucks literarischer
Erzeugnisse anhängigen Untersuchungen an inländische Behörden
ergangene, — von welchem Gerichte darauf zu verfügen ist
Revisionsverfahren auf der Elbe — welche Staaten dem darüber abge-
schlossenen Vertrage beigetreten sind
Rinderpest, im Königreiche Böhmen ausgebrochene, — welche Maaßregeln
gegen deren Einschleppung in hiesige Lande ergriffen worden sind
Nittergüter — Grumdsätze, nach welchen die Lehnhöfe bei Anlegung der
Grund= und Hypothekenbücher für selbige zu verfahren haben, .
Lehngüter. 6
Rubenzucker, inländischer, — Steuersatz für selbigen
1844.
20 März
5 Febr.
16 Nov.
23 Mai
2 Mai
6 Mai
20 Dec.
20 Oct.
29 Nov.
1844
16 Nov.
1843
o Aug.
20 Nov.
29 Juni
Seite.
38
202 fl.
279
280
135
279
188
149 fa.
166
321
289 fg.
294
277 fg.
CXXI fg.
293
198
Paragraph.
1—15
1—13
1—XI
II