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Untersuchung in. leischlichen Verbrechen — welcher Richter selbige zu füh-
ren hat
Untersuchungen wegen Beeinträchtigungen an Werken der Literatur und
Kunst — wer den desfallsigen Antrag zu stellen hat
Elbe — welche Behoͤrden zu deren Fuͤhrung competent sind
nach welchen gesetzlichen Vorschriften dabei verfahren werden soll
— inwiefern darin die Appellation an die hoͤhere Justizbehoͤrde un-
statthaft ist — Gestattung des Recurses an die hoͤhere Verwal—
tungsbehoͤrde
im Auslande wegen Nachdrucks literarischer Werte anhaͤngige, —
welche inlaͤndische Behoͤrde auf desfallsige Requisitionen auslaͤn-
discher Behoͤrden zu verfügen hat
Unzucht mit Personen im bewustlosen Zustande oder mit Kindern unter 14
JFahren — welches Gericht zur Führung der desfallsigen Unter-
suchung competent ist.
— widernatuͤrliche, — welcher Richter zu Föhrung der desfallsi igen
Untersuchung befugt ist.
als Gewerbe — welcher Richter die desfallsige Untersuchung zu
führen hat
Urtel, (. Erkenntnisse.
V.
Vagabunden — Errichtung von Stationen zwischen den Königreichen Sach-
sen und Böhmen wegen deren gegenseitiger Uebernahme
Veränderungen an einem Grundstückscomplere — was unter selbigen zu
verstehen ist
Veräußerungsverträge über Grurdstücke, zur Eintragung des neuen Be-
sißers in das Grund= und Hypothekenbuch eingereichte, — wel-
chen Betheiligten selbige zuvörderst vorzulegen sind .
Vereine fü-: Fortbildung der Candidaten der Theologie — Regulatio für
elbige
Verführung 9 Unzucht — wem die Untersuchung wegen dieses Vergehens
zusteht
Verjährung — was darüber in Bezug auf die in das Grund- und ba
thekenbuch eingetragenen Rechte festgesetzt ist .
des Rechtsschutzes an Werken der Literatur und Kunst — der
von dem ritterschaftlichen Creditvereine ausgegebenen Pfandbriefe
2c. — der nicht erhobenen Zinsen und Dividenden von Actien
der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft — der verlorenen
c. Actien, Talons und Dididendenscheine vorgenannter Gesell-
schaft — der von der landständischen Hypothekenbank für die
Oberlausit ausgegebenen Pfandbriefe 2c. — was in Bezug auf
selbige festgesetzt ist
wegen schifffahrts= und strompolizeilicher Vergehungen auf der
—.
—
24 Oct.
22 Febr.
16 Nov.
- *-
29 Nov.
24 Oct.
12 April
15 Febr.
15 Febr.
420 Maͤrz
12 Deec.
24 Oct.
15 Febr.
-
22 Febr.
26 April
10 Juli
26 Juli
Selee.
288 fg.
29
279
294
288 fg.
145 fg.
39
37
133 fg.
294 fg.
288 fg.
40
28
174
250, 251
216
Paragraph.
10
13, 14
3
60
34, 40
30