Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

(XXX ) 
  
Untersuchung in. leischlichen Verbrechen — welcher Richter selbige zu füh- 
ren hat 
Untersuchungen wegen Beeinträchtigungen an Werken der Literatur und 
Kunst — wer den desfallsigen Antrag zu stellen hat 
Elbe — welche Behoͤrden zu deren Fuͤhrung competent sind 
nach welchen gesetzlichen Vorschriften dabei verfahren werden soll 
— inwiefern darin die Appellation an die hoͤhere Justizbehoͤrde un- 
statthaft ist — Gestattung des Recurses an die hoͤhere Verwal— 
tungsbehoͤrde 
im Auslande wegen Nachdrucks literarischer Werte anhaͤngige, — 
welche inlaͤndische Behoͤrde auf desfallsige Requisitionen auslaͤn- 
discher Behoͤrden zu verfügen hat 
Unzucht mit Personen im bewustlosen Zustande oder mit Kindern unter 14 
JFahren — welches Gericht zur Führung der desfallsigen Unter- 
suchung competent ist. 
— widernatuͤrliche, — welcher Richter zu Föhrung der desfallsi igen 
Untersuchung befugt ist. 
als Gewerbe — welcher Richter die desfallsige Untersuchung zu 
führen hat 
Urtel, (. Erkenntnisse. 
V. 
Vagabunden — Errichtung von Stationen zwischen den Königreichen Sach- 
sen und Böhmen wegen deren gegenseitiger Uebernahme 
Veränderungen an einem Grundstückscomplere — was unter selbigen zu 
verstehen ist 
Veräußerungsverträge über Grurdstücke, zur Eintragung des neuen Be- 
sißers in das Grund= und Hypothekenbuch eingereichte, — wel- 
chen Betheiligten selbige zuvörderst vorzulegen sind . 
Vereine fü-: Fortbildung der Candidaten der Theologie — Regulatio für 
elbige 
Verführung 9 Unzucht — wem die Untersuchung wegen dieses Vergehens 
zusteht 
Verjährung — was darüber in Bezug auf die in das Grund- und ba 
thekenbuch eingetragenen Rechte festgesetzt ist . 
des Rechtsschutzes an Werken der Literatur und Kunst — der 
von dem ritterschaftlichen Creditvereine ausgegebenen Pfandbriefe 
2c. — der nicht erhobenen Zinsen und Dividenden von Actien 
der Sachsisch-Schlesischen Eisenbahngesellschaft — der verlorenen 
c. Actien, Talons und Dididendenscheine vorgenannter Gesell- 
schaft — der von der landständischen Hypothekenbank für die 
Oberlausit ausgegebenen Pfandbriefe 2c. — was in Bezug auf 
selbige festgesetzt ist 
wegen schifffahrts= und strompolizeilicher Vergehungen auf der 
—. 
  
— 
24 Oct. 
22 Febr. 
16 Nov. 
- *- 
29 Nov. 
24 Oct. 
12 April 
15 Febr. 
15 Febr. 
420 Maͤrz 
12 Deec. 
24 Oct. 
15 Febr. 
- 
22 Febr. 
26 April 
10 Juli 
26 Juli 
  
Selee. 
288 fg. 
29 
279 
294 
288 fg. 
145 fg. 
39 
37 
133 fg. 
294 fg. 
288 fg. 
40 
28 
174 
250, 251 
216 
  
Paragraph. 
10 
13, 14 
3 
60 
34, 40 
30
	        
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