für das Königreich Sachsen,
1 JT Stück vom Jahre 1844.
AM 56.) Verordnung,
den Eingangszollsatz für Belgisches Eisen betreffend;
vom 27sten September 1844.
22 Beseitigung der Veranlassung zu der, laut Verordnung vom 20sten Juli dieses Jahres
(Seite 199 des Gesetz= und Verordnungsblattes) ausnahmeweise angeordneten, Zollerhöhung
für das, aus Belgien zu Lande oder auf dem Rhein eingehende, Roh= und geschmiedete Stab-
eisen 2c. wird, mit Allerhöchster Genehmigung, jene ausnahmeweise getroffene Zollmaaßregel
hierdurch wieder außer Wirksamkeit gesetzt.
Dresden, am 27 ten September 1844.
Finanz-Ministerium.
von Zeschau.
Krempe.
Letzte Absendung: am öten October 1841.
1841. 43