Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

N) 
C. 
Alphabetisches Verzeichniß 
der 
im Elbzolle ermäßigten und elbzollfreien Waaren-Artikel. 
1 .) 
  
  
Anmerkun gen. 
Waaren, deren declarirte Benennung in diesem alphabetischen Verzeichnisse nicht auf- 
geführt ist, unterliegen, falls jene Benennung unzweifelhaft mit einer in diesem Ver- 
zeichnisse aufgeführten Waarenbenennung gleichbedeutend oder darunter begriffen ist, dem 
der letztern beigesetzten Zollsatze, andern Falls aber dem Normalsatze. 
Waaren mehrerer Klassen, durcheinanderverpackt, unterliegen, falls die verschiedenen 
Waarengattungen und deren Quantitäten nicht durch specielle Revision ermittelt sind 
und der Schiffsführer diese Ermittelung nicht ausdrücklich verlangt, demjenigen Zolle, 
welcher die am höchsten tarifirte der, in der Verpackung befindlichen, Waarengattungen 
trifft. 
 
	        
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