Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

  
  
  
  
Horn: Hörner und Füße (Klauen) von Rindvieh, 
  
  
Kaolin (Porzellanerde) 
  
  
  
  
( LIV ) 
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Gegenstände. 2 Gegenstände. 5 
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* 
und Tonnen aller Art, Stäbe von zerlegten Bockhörner und Schaaffüße, so wie alle zu ei- 
Gebinden und Fässern, auch Tonnen, welche ner weitern Verarbeitung bestimmten Hornspitzen 
zum Tragen der Holzflöße dienen; leere Ki- und Hornplatten; ingleichen Hirschgeweihe 2c. 
sten, Kasten und Schachteln, mit Ausnahme und Hornspäne 1 
der gebeizten, gefärbten 2c.; ganz grobe Korb- Huano * 
flechterwaaren von ungeschälten Ruthen, Baum- Hühner % 
wurzeln 2c. zu Fastagen und dergl., auch Hülsenfrüchte 3 
leere Bienenkörbe; Maschinen; Wagner= oder Hufe 1 
Rademacher-Arbeiten, auch ganz grobe Tisch- Hyalithglas 7 
lerwaaren, bloß aus Holz mit oder ohne Ei " 
senbeschlag bestehend (jedoch nicht gefärbte, ge- Inselt (Talg) 1 
beizte, polirte oder lackirte, auch nicht mit Le- Inventarienstücke der Schiffe behuf der Fahrt frei 
der= oder Polsterarbeit verbundene); Claviatur- Joche (Vorrichtung zum Ziehen) 1 
holz (bloß behobelte und übrigens rohe Holz— Johannisbeeren s. Beeren. 
stücke, aus welchen Claveshölzer geschnitten Irdenzeug s. Erdenwaaren. 
werden sollen); Fußbodentafeln oder Parquet- Judenpech (Asphalt) 
ten; ingleichen Fourniere und Resonanzbretter, * 
gehobelte von europäischem Holze; Schuster— Kacheln 
und Schwerdtfegerspäne, auch Siebränder Kähne seei 
Hohzasche MKälberhaare 1 
Holzborke und Baumrinden: Käse, frische (kleine Handkäse für den Marktver- 
a.) Lohkuchen oder ausgelaugte Lohe als Brenn- kehr) * 
material Kaff * 
5.) Eichenborke und Lohrinde, auch Birken--, Kalk und Gips: *0 
Fichten-, Ulmen-, Weiden- und Roßkastanien— a.) roher Kalkstein, Muschelschaalen zum Kalk— 
Baumrinde, ingl. Bast oder Baumrinde zum brennen, auch Gipsstein oder Gipserde 5 
Flechten von Matten 1 b.) gebrannter Kalk (Stein= und Muschel-, * 
c.) Holzrinden zur Feuerung 20 gebrannter Gips, Gipsmehl, auch Wiener 
Holzflechterarbeit s. Korbflechterwaaren. Kalk (fein geriebener Kalkmergel) 20 
Holzkohlen 1 Zc.) chlorsaurer, essigsaurer und salzsaurer Kalk 1u 
Holzrinden s. Hohborke Kalkäscher 1 
Holzschuhe 1 Kalksteine *8 
Holzwaaren s. Holz. Kanonen und Bombenmörser, sowohl eiserne als 10 
Hopfen . metallene. 1 
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