Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1844. (10)

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mit künstlich in besondern Gasöfen dargestelltem Gas aus mineralischen Brennstoffen, wenn 
die Qualität des erzeugten Stabeisens dem durch das Heerdfrischen in Sachsen erzeugten 
Eisen, bei gleichem Preise nicht nachsteht, oder wenn bei geringerer Qualität der Preks 
gegen das gleichartige ausländische Eisen wohlfeiler ist, je nach dem Grade des eignen An- 
theils an der Erfindung: 
300 — 500 Thaler. 
Rundeisen. * 28. Für die nachhaltige Darstellung eines ganz brauchbaren, möglichst runden und 
gleichPrmig weichen Cylindereisens, welches dem englischen Fabrikate an Ouglität 
ganz gleichsteht, nach Maaßgabe des Umfangs der Fertigung: 
50 —300 Thaler. 
Weißblech= 8 29. Für die nachhaltige Darstellung gewalzter Weißbleche, welche den besten 
fabrikation. ausländischen an Güte und Preiswürdigkeit gleichkommen, unter Anwendung guter Ver- 
zinnung, namentlich aus sächsischem Zinn; nach Maaßgabe des Umfangs, der Verzinnung 
selbstgefertigter oder erkaufter Bleche und der Vorzüglichkeit und Neuheit der Leistung: 
200 — 1000 Thaler. 
Eisen- * 30. Für die erste Einrichtung und die nachhaltende und rentirende Betreibung eines 
verfeinerungs= bis dahin in Sachsen noch nicht bestandenen, eisenverfeinernden Fabrikationszweiges, wie 
Inustrie z. B. der Fabrikation von gepreßten und verzinnten Hohlblechwaaren, von sogenannten 
Remscheider Waaren, von gezogenen oder gepreßten eisernen Gasleitungsröhren, von kur- 
zen Waaren und Geräthen aus sogenanntem schmiedbaren Gußeisen, von emaillirten Blech- 
waaren und dergleichen mehr, wenn dadurch jährlich wenigstens 500 Centner inländisches 
Gußeisen, Stabeisen oder Blech weiter verarbeitet werden, je nach dem Umfange, der Wich- 
tigkeit und dem Grade der Neuheit: 
300 — 1000 Thaler. 
Gußstahl. 8 31. Für den nachhaltigen und rentablen Betrieb der Fabrikation von Gußstahl, 
welcher die wesentlichen Eigenschaften eines guten Gußstahls vollständig besitzt, wenn da- 
von wenigstens 500 Centner erzeugt worden sind: 
500 Thaler. 
Fertigung von *32. a) Für die erste fabrikmäßige Herstellung von Feilen, namentlich Arm- 
stählernen Ge= und Schlichtfeilen, bei erfolgtem Nachweise einer nachhaltigen wöchentlichen Lieferung 
rähschaften. von 20 Centnern Feilen zum Verkauff: 
300 Thaler. 
b) Für die umfängliche Herstellung von Strumpfwirker-Nadeln, welche den 
besten vom Auslande bezogenen gleichkommen und dieselben entbehrlich machen: 
· 50-—200Thaler 
o)FürdiefabrikmäßigeHersiellunggeschliffenerC-oderDruck-Wagenfedern, 
die den englischen gleichkommen: 
50 — 100 Thaler.
	        
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