Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

(303 ) 
Gesczund Verordnungsblalt 
für das Königreich Sachsen, 
2 Us#es Stück vom Jahre 1846. 
  
  
  
  
A 70) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten für die Spar- und Leihcasse zu Waldheim; 
vom 14ten October 1846. 
Waon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen ꝛc. ꝛc. ꝛc. 
thun hiermit kund, daß Wir auf den von Unseren Minifterien des Innern und der Juftiz 
deshalb Uns geschehenen Vortrag die von einem Vereine von Privatpersonen, Franz Christ 
und Genossen, beabsichtigte Begründung einer, durch ein zusammengebrachtes Actiencapital 
sicher gestellten Sparcassen= und Leihanstalt zu Waldheim auf darum geschehenes Ansuchen 
genehmigt, auch den für die Anstalt entworfenen Statuten in der vorgelegten Fassung Unsere 
Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß der Spar= und Leihcasse sowohl die in den §§ 20, 
22, 28, 29, 30 und 31 enthaltenen Rechtsvergünstigungen zustehen, als auch sonst die 
Bestimmungen der Statuten von allen, die es angeht, auf das Genaueste beachtet werden 
sollen. 
Urkundlich ist darüber gegenwärtiges 
Deere t 
ertheilt, und unter Beidruckung des Königlichen Siegels von Uns eigenhändig unterschrieben 
worden. 
Dresden, am 1 Aten October 1846. 
—. 
Friedrich August. 
Johann Paul von Falkenstein. 
Albert von Carlowitz. 
  
1846. 47
	        
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