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Indem solches zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht wird, wer-
den die bei den oben bemerkten Wahlen betheiligten Behörden zu deren thunlichster För-
derung, insbesondere auch zu genauer Befolgung der wegen Beschleunigung der Landtags-
wahlen durch die Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt
Seite 21) ertheilten Vorschriften aufgefordert.
Dresden, am 24 sten November 1847.
Ministerium des Innern.
von Falkenstein.
Kuhn.
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Letzte Absendung: am 4Aten December 1847.