Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1847. (13)

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Indem solches zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht wird, wer- 
den die bei den oben bemerkten Wahlen betheiligten Behörden zu deren thunlichster För- 
derung, insbesondere auch zu genauer Befolgung der wegen Beschleunigung der Landtags- 
wahlen durch die Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt 
Seite 21) ertheilten Vorschriften aufgefordert. 
Dresden, am 24 sten November 1847. 
Ministerium des Innern. 
von Falkenstein. 
Kuhn. 
  
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Letzte Absendung: am 4Aten December 1847.