Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1848. (14)

(XXIIIL) 
  
Meißen, Stadt, — Gerichtsstand des dasigen Domcapitels . .. 
Militärpersonen — das selbigen zustehende Recht der Theilnahme an n Ver— 
einen und Versammlungen kann suspendirt werden 
— — deren Gerichtsstand 
Militärpflicht — Gesetz über Abänderung einiger Bestimmungen des Ge- 
setzes wegen deren Erfüllung vom sten August 1846 
— Ausführungsverordnung hierzu. 
Ministerium des Innern — demselben steht die Entscheidung über die 
Höhe der wegen Verletzung oder Tödtung der Communalgardisten zu 
gewährenden Unterstützungegegg--= 
Münzen-— Gold-—, leichte, verbotene, — unter welcher Bedingung deren 
Verkauf künftig den Geldwechslern gestattet wird — Contraventionsstrafe 
kunicipalgerichte der Städte — deren Authebung . 
Musikhalten in Concerten an öffentlichen Orten — welche Modificationen 
bei der Verordnung vom 21sten October 1843 bieruber während der 
geschlossenen Zeiten eintreten . . . 
N. 
Nachsteuer — Convention zwischen den Regierungen von Sachsen, Schweden 
und Norwegen über gegenseitige Aufhebung derselben 
Nationalversammlung Deutschlands — wie die Wahl der Vertreter für 
selbige wegen des zwischen den Regierungen und dem Volke zu Stande 
zu bringenden Verfassungswerks zu bewerkstelligen ist . 
— Erläuterungen hierzu — Ernennung der Regierungscommissare zu geitung 
der Wahen 
— Vecrzeichniß der Wahlbezirke 
— anderweite Wahl eines Nationalvertreters für den Isten Bezirk 
— Reichsgesetz über das Verfahren im Falle gerichilicher Anklagen gegen 
Mitglieder derselben 
Reichsgesetz über den Schutz derselben .. 
Nichtigkeit des Ehebündnisses — Verbindlichkeit der Chegerichte zu Benach- 
richtigung der Pfarrer, welche in Eheirrungen den Suhnedersuch gehal- 
ten haben, hiervon 
Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Ausspruch der Geschwornen — ist zulässig 
Norwegen, Königreich, s. Schweden. 
Norwegische Unterthanen, in hiesigen Landen versterbende, — in welcher 
Weise die Todtenscheine für selbige abzufassen sine 
Nullitätsklagen — welche Rechtssätze das Obnwyellationsgerichi bei scnen 
Eutscheidungen hierüber zu beobachten pflegt 
O. 
Oberappellationsgericht, s. Rechtssatz. 
Oberlausitz — deren Anschluß an die alterbländische Immobiliarbrandver- 
sicherungsanstalt und desfalls abgeschlossener Vertrag . . 
Oelhandels-Börse in Leipzig — Bestätigung der Statuten derselben 
Tag. 
23 Noo. 
14 Nov. 
23 Nov. 
9 Nov. 
- # 
28 Sept. 
14 Jan. 
23 Nov. 
28 Oct. 
5 April 
10 April 
17 April 
20 April 
18 Dec. 
17 Nov. 
— 
5 Aug. 
18 Nov. 
123 Nov. 
— 
3 Jan. 
4 März 
28 Nov. 
  
9 Oct. 
  
  
Seite. 
298 
290 
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211 fg. 
215 fg. 
191 fg. 
4 fg. 
295 
200 
55 fg. 
25 fg. 
33 fg. 
53 fg. 
39 fg. 
358 fg. 
268 
269 
165 
313 fg. 
300 
3fg. 
31fg. 
350 fg. 
257 
  
Paragraph. 
14 
12 
14 
1—22 
1—16 
1—4 
1—3 
1 
1—27
	        
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