Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1850. (16)

617) 
Gesetz · und Verordnungsblall 
für das Königreich Sachsen, 
Aues Stück vom Jahre 1850. 
  
13) Bekanntmachung, 
die Anleihe der Stadt Lößnitz betreffend: 
vom öten Februar 1850. 
Wöon, Friedrich August, von GOTTES Gnaden König 
von Sachsen ꝛe. ꝛc. ꝛc. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien der Justiz und 
des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Lößnitz unter Zustimmung des größern Bürger- 
ausschusses daselbst zu Deckung der durch den Neubau der dasigen Bürgerschule entstandenen 
Schulden beschlossenen Eröffnung einer Anleihe von 
Zehn Tausend Ein Hundert Fünf und Siebenzig Thalern 
gegen jährliche Verzinsung von 3 Thlr. 15 Ngr. für das Hundert, und Ausgabe von auf 
den Inhaber lautenden, Seiten des letztern unkündbaren und in jährlichen Raten auszuloo- 
senden Schuldscheinen unter den deshalb festgestellten Bedingungen Unsere Genehmigung er- 
theilt und demnächst in Erwägung der obwaltenden besondern Verhältnisse den gedachten 
Schuldscheinen die rechtlichen Vorzüge der inländischen Staatspapiere, welche diesen in Betreff 
des Verfahrens wegen vernichteter oder verloren gegangener dergleichen Papiere, der dazu 
gehörigen Zinsscheine und Zinsleisten, in den Reseripten vom 25sten Juli und 29sten No- 
vember 1777, auch vom 2 Ssten Juni 1791 und in der Verordnung vom 6ten October 
1824 zugestanden sind, vergestalt, daß diese Bestimmungen auch auf die Papiere der Löß- 
nitzer Anleihe in Anwendung zu bringen, und mit der Bestimmung zu ertheilen beschlossen 
haben, daß das obgedachte Mortificationsverfahren vor dem Stadtgerichte zu Lößnitz und 
nach dessen künftiger Aufhebung vor dem an seine Stelle tretenden Königlichen Gerichte Statt 
finden soll. 
1850. 6
	        
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