Ausfuhr von Kobalt und Erzstufen aus dem Königreiche Sachsen — isß
wiederum gestattet
Ausländer — unter welchen Bedingungen selbige Erfindungspatente in hie-
sigen Landen erlangen können. .
in hiesigen Landen sich aufhaltende, — wie deren Heimathsscheine
beschaffen sein müssen
Ausland — Form der Heimathsscheine für Inländer zum Gebrauche daselest
Auslieferung von Verbrechern, gegenseitige, — Uebereinkunft mit den ver-
einigten Staaten von Nordamerica hierüber
Auswanderer — welchen Personen und unter welchen Bedingungen selbigen
die gewerbmäßige Beförderung derselben nach überseeischen Hafenplätzen
gestattet ist .
Auswanderungsagenten — nach welchem Zeitpunkte bie Zurückgabe der
von selbigen bestellten Cautionen gestattet ist
Auszuweisende — Beitritt der Regierungen der Großherzogthümer Meklen-
burg-Schwerin und Meklenburg-Strelitz zu dem Staatsvertrage vom
15ten Juli 1851 wegen deren Uebernahme ......
— Uebereinkunft mit der Kaiserl. Königl. Oesterreichischen Regierung we-
gen deren Uebernahme
— Beitritt des Königreichs Württemberg und der freien Stadt Frankfurt
a. M. zu dem Staatsvertrage vom 15ten Juli 1851 über die gegen-
seitige Verpflichtung zur Uebernahme derselben
— Zusammenstellung derjenigen Staaten, welche dem oberwähnten Staats-
vertrage bis jetzt beigetreten sind
— Beitritt der Regierung der Landgrafschaft Hessen- Homburg und der
freien Stadt Hamburg zu dem Staatsbertrase vom 15ten Juli 1851
wegen Uebernahme derselben .. . . .....
B.
Beerdigung verstorbener hülfsbedürftiger Angehöriger eines anderen Staats —
Vertrag mehrerer deutschen Regierungen über die gegenseitige Ver—
bindlichkeit hierzu
Belgien, Königreich, — Verbindung der dasigen Telegraphenstationen mit
den hiesigen ..
Bentinck, Gräfliche Familie, — inwiefern derselben die Rechte des hohen
Adels und der Ebenbörtigkeit zustehen .
Bergbau — Regal- — — Vertretung der Revierbetriebsanstalten und
Cassen dabei in Rechtsangelegenheiten .....
Bier, in das Königreich Württemberg eingeführtes, — Uebergangssteuer dafür
— auf welchen Straßen dessen Einfuhr stattfinden soll
— in das Großherzogthum Hessem eingeführtes,
und Steuerrückvergütung dafttr
Böhmisch-Sächsische Eisenbahn — Eröffnung des seihetigranh
derselben für die allgemeine telegraphische Correspondenz
— Ermäßigung der Gebühren dabei.. .. .....
— Uebergangsabgabe
12 Jan.
20 Jan.
25 Jan.
25 Jan.
27 Aug.
3 Jan.
6 Dee.
10 Febr.
19 März
20 April
18 Juli
17 Nov.
6 Mai
26 Aug.
16 Aug.
1852.
29 Dee.
1853.
11 Febr.
29 Aug.
31 Jan.
21 Juli
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Sette.
8 fg.
28 fg.
28 fg.
173 fg.
2 fg.
275
30
37
75 fg.
151 fg.
182
277 fg.
183
163
21 fg.
181
18 fg.
156 fg.
157 fg.
Paragraph.
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1 —10
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