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——m.-z—“4)#8½
Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Zwischenzoll-Satz
in in
Preußen. JOesterreich.
Rthlr. Sgr.Fl. kr.
12.
über 1000 bis 1400 Cgen Preußisch
1400 1900 - -
19OOUZollPreußtsch .
Anmerkung: Spiegel, deren Glastafeln über 288 Preußische oder
284 Wiener Quadratzoll das Stück messen, unter—
liegen, ohne Rücksicht auf den Rahmen, sowohl bei
dem Eingange in Preußen, als auch bei dem Ein—
gange in Oesterreich, demjenigen Zwischenzoll, welcher
für die Glastafeln, die sie enthalten, vereinbart ist.
Holzwaaren, einschließlich der Waaren aus Röhren, Nüssen, Kork
und anderen vegetabilischen Schnitzstoffen:
a) Fourniere und Parketten, nicht eingelegte; Korkplatten, Kork-
Scheiben, Korkstöpseln, Korksohlen; roh vorgearbeitete Hefte
und Klaviaturhölzer
b) Hausgeräthe (Meubles), gefärbt, gebeizt, lackirt, olirt oder
auch in Verbindung mit Eisen, Messing, lohgarem Leder, Bast,
Binsen, Korbgeflechten, Schilf, Stroh= und Stuhlrohr, inglei-
chen alle anderen Böttcher-, Drechsler= und Tischlerwaaren,
welche weder unter A. Nr. 14. begriffen, noch vorstehend unter
a. oder nachstehend unter c. aufgeführt sind, auch in Verbindung
mit Eisen (mit Ausnahme des polirten Stahls) und Messing
) Fourniere, Parketten und andere Waaren mit eingelegter Arbeit;
Spielzeug; Kammmacherwaaren; feine Schnitz= und Drechsler-
waaren; auch in Verbindung mit Bein (mit Ausnähme vön
Elfenbein), Horn, Klauen, lohgarem Leder, Glas, Papier und
Pappe, Alabaster, Marmor, Speckstein, Gips, unedlen weder
echt noch unecht vergoldeten oder versilberten noch mit Gold= oder
Silberlack überzogenen Metallen (mit Ausnahme von Neustlber
oder Packfong); ingleichen hölzerne Hängeuhren und Uhrkästen,
Stück
Stück
Stück
Zentner
Zentner
4
10
15
15 .45