Benennung der Gegenstände.
( 221 )
Maaß=
stab der
Ver-
zollung.
..
— — e—
Abgabensätze
nach dem 14-Thalerfuß
(mit der Eintheilung
des Thalers in 30stel),
beim
Eingang. Ausgang.
Rthlr.] Ngr. Rthlr.] Ngr.
nach dem
244-Guldenfuß,
beim
Eingang.
Fl.] Ar. f Fl.
Ausgang.
Kr.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
10
Glas und Glaswagren:
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr)
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu 1
Centner veranschlagt
7½ Sächsische
5½ Preußische
6⅜ Altbagyerische
4½ Rheinbaperische
b) Weißes Hohlglas, ungemusitertes,
ungeschliffenes; ingleichen Fenster-
und Tafelglas in seiner natürlichen
Farbe (grün, halb= und ganz weiß)
Kubikfuß.
Anmerk. Vorgedachtes Hohlglas nur mit ab-
geschliffenen Stöpseln, Böden oder
Rändern
I) Gepreßtes, geschliffenes, abgeriebe-
nes, geschnittenes, gemustertes wei-
ßes Glas; auch Behänge zu Kron-
leuchtern von Glas, Glasknöpfe,
Glasperlen und Glasschmelz
d) Spiegelglas:
1. wenn das Stück nicht über 354
Sächsische oder 288 Preußische
oder 333 Altbayerische oder 255
Rbeinbayerische □oll mißt:
#) gegossenes, belegtes over unbelegtes,
aa) wenn das Stück nicht über 177
Sächsische oder 144 Preußische
U□ollmit
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.6
110
10
45
15
521
30
30
23 in Fässern u. Kisten.
13 in Körben und Ge-
stellen.
23 in Fässern u. Kisten
13 in Körben.
17 in Kisten
39