(
maGs---.
226 )
——Elt=
Benennung der Gegenstände.
Maaß=
stab der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
Rthlr. Ngr.
nach dem 14-Thalerfuß
(mit der Eintheilung
des Thalers in 30steh),
beim
Eingang. Ausgang.
Rthlr.] Ngr.
nach dem
241-Guldenfuß,
beim
Eingang.
Fl..
Ausgang.
Fl.
Ar.
Für
Tara
wird vergütet
vom Centner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
..
13
14
15
16
17
h) Grobe Böttcherwaaren, gebrauchte
Anmerk. zu e) und b): Grobe, rohe, ungefärbte
Böttcher-, Drechsler-, Tischler= und
blos gehobelte Holzwaaren und Wag-
nerarbeiten, grobe Maschinen von Holz
und grobe Korbflechterwaaren tragen
die allgemeine Eingangsabgabe.
Hopfen
Instrumente, astronomische, chirurgische,
mathematische, mechanische, musika-
lische, optische, physikalische, ohne
Rücksicht auf die Materialien, aus
denen sie gefertigt sind
Kalender,
ay) die für's Inland bestimmt sind, wer-
den nach den, der Stempelabgabe
halber gegebenen besonderen Vor-
schriften behandelt;
b) die durchgeführt werden, tragen die
Durchgangsabgabe. Der Wieder-
ausgang muß nachgewiesen werden.
Kalk und Gyps, gebrannter.
(Ist in die erste Abtheilung ausgenommen
worden.)
Karden oder Weberdisteln.
(Ist in die erste Abtheilung ausgenommen
worden.)
1 Centr.
1 Centr.
1 Centr.
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