Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

    

Gesch-und  Verordnungsblalt

für  das  Königreich  Sachsen,

Stes  Stück  vom  Jahre  1854.

 

 

 

 

 

 

57)  Verordnung

zu  Bekanntmachung  der  mit  der  Fürstlich  Reußischen,  jüngerer  Linie,  Regierung
getroffenen  Uebereinkunft  wegen  kostenfreier  Erledigung  von  Requisitionen  in
Criminal=  und  Polizeistrassachen;
vom  10ten  Juli  1854.
M  der  Fürstlich  Reußischen,  jüngerer  Linie,  Regierung  ist  in  Verfolg  der  deshalb  eingeleiteten
  Verhandlungen  eine  Uebereinkunft  wegen  kostenfreier  Erledigung  von  Reguisstionen
in  Criminal=  und  Poltzeistrafsachen  nach  Inhalt  der  nachstehenden  Ministerialerklärung  vom
Sten  Juli  1854,  welche  gegen  eine  gleichlautende  Erklärung  des  Fürstlich  Reußischen
Ministeriums  zu  Gera  vom  19teen  Juni  1854  ausgewechselt  worden  ist,  zum  Abschlusse
gekommen,  und  wird  solche  mit  Genehmigung  Seiner  Majestät  des  Königs  zur  Nachachtung
  hierdurch  bekannt  gemacht.
Dresden,  den  1  Oten  Juli  1854.

Ministerium  der  Justiz.
Dr.  Zschinsky.

Lamm.

Ministerialerklärung,
die  zwischen  der  Königlich  Sächsischen  und  der  Fürstlich  Reußischen,  jüngerer
Linie,  Regierung  wegen  der  in  Criminal=  und  Polizeiuntersuchungen  erwachsenden
Kosten  abgeschlossene  Convention  betreffend.
Die  Königlich  Sächsische  und  die  Fürstlich  Reußische,  der  jüngeren  Linie,  Regierung  sind

mit  einander  übereingekommen,  den  Art.  45  der  unterm  1  2ten  Juli  1845  abgeschlosse-1854.

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