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Steuersatz Bemerkungen
Vereinsstaaten 2c., Maaßstab im über die bei der Ausfuhr nach
Z „ !½* 14-Thaler-24½-Gul= anderen Vereinsstaaten, oder
in welchen die Erhebung stattfindet. für die Erhebung. fuße. denfuße. dem Auslande bewilligten
Tkhr.[Ngr. f cr. Stenervergütungen.
Hannover.
Kurhessen (wie zu I. 4).
Thüringischer Verein (wie zu J, 5). "
h gisch · (z Centner (Preußisch) 20— 10
Braunschweig.
Oldenburg.
Luremburg.
Anmerkung. Die in diesen Vereinsstaaten 2c. aufkom-
mende Uebergangsabgabe von Tabaksblättern und
Tabaksfabrikaten ist eine gemeinschaftliche und wird
getheilt. Zwischen diesen Vereinsstaaten 2c. findet
freier Verkehr mit Tabak statt.
III. Vom Biere.
Preußen (ausschließlich der Hohenzollern= Centner Preußisch) 75 261
schen Lande).
Außerdem die bei Preußen vorstehend
zu l, 1 von àa—p aufgeführten Vereins-
länder und Vereinslandestheile, welche
mit Preußen im engeren Vereine stehen.
Hohenzollernsche Lande:
a) Hohenzollern-Sigmaringen Eimer (Württem- Diese Uebergangsabgabe wird
bergisch) auch von dem aus Hechingen
— 4,3635 Eimer eingehenden Biere erhoben.
— Bei der Ausfuhr von Bier
— — aus Hohenzollern-Sigmarin=
Preupisch gen findet die Rückerstattung
b . . 6 der Steuer statt.
a) braunes Bier 4 24 — Diese Steuer beträgt zur
b) weißes Bier 2284 20 Zeit 1314 Kr. vom Simri des
b) Hohenzollern- He chingen ** 55 eingesprengten Malzes.
Sachsen Centner (Sächsisch) 75 261
44. 32