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Einlagegelder der Landeslotterie — sind einer Verkümmerung nicht unter-
worfen
Einnehmergeb ühr: ren für die Erhebung der außerordentlichen Gewerbe-
Eisenbahn,
Eisenbahnen,
Eisenbahnactien,
und Personalsteuer im Jahre 1855 — Höhe derselben.
von der Chemnitz= Riesaer Staatsbahn bei Chemnitz an über
Glauchau nach Zwickau in der Richtung nach Gößnitz bis an die
Sächsisch -Bayerische Staatsbahn zu erbauende, — Geses zu Ab-
tretung von Grundeigenthum hierz:
durch welche Flurbezirke dieselbe geführt wird
von dem Bahnhofe bei Zwickau in der Richtung des Mulden= und
Schwarzwasser-Thales nach Schwarzenberg anzulegende, — GErpro-
priationsgesetz für selbige
welche Fluren durch dieselbe berührt werden ..
von Leipzig bis an die Sächsisch-Preußische Landesgrenze in der
Richtung nach Weißenfels zu erbauende, — Geses zu Abtretuns
von Grundeigenthum hierze
durch welche Fluren selbige geführt wird
Concessionirung der Thüringischen Eisenbahngesellschaft zum Baue
und Betriebe derselben
von Leipzig bis an die Sächsisch- Preußische Landesgrenze in der
Richtung nach Bitterfeld zu erbauende, — Errseiationsgeset
für selbige .
Zittau- Reichenberger, — unter welchen Bedingungen einer Gesell-
schaft zu deren Herstellung Concession ertheilt wird
deren Richtungslinie ............
Sächsisch-Bayerische, — Erpropriation von Grundeigenthum für
Erweiterung des Bahnhofs derselben in Leipzitg
Dresden-Tharandter, — Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes vom
Dten Juni 1852 für die auf dem rechten Weiseritzufer anz zulegenden
Zweigbahnen der Albertsbahn . ..
durch welche Ortschaften letztere geführt werden
Nachtrag zu den Statuten der zu deren Betriebe zusammengetrete-
nen Actiengesellschaft.
Anlegung von Zweigbahnen dabei nach dem Augustusschachie und
den fiscalischen Kohlenschüchten .
durch welche Fluren diese Zweigbahnen gefuͤhrt werden
Zwickau-Cainsdorfer, — Anlegung einer Zweigeisenbahn von dem
Kohlenwerke der Bürgergewerkschaft in Zwickau bis zu derselben
bereits bestehende, — Gesetz wegen Erpropriation von
Grundeigenthum für Erweiterung derselben .
— Gesetz über die Bestrafung der Beschädigung derfelben
Sächsisch -Schlesische, verloren gegangene, — welche
Behörde, nach Einleitung des Edictalverfahrens, die Mortification
Tag.
14 März
29 Sept.
13 Mai
14 Mai
9 Julie
22 Aug.
9 Oct.
3 Noo.
13 Mai
4 Sept.
6 Juni
(7 Juni
126 Juli
15 März
6 Juni
23 April
29 Juni
7 Sept.
15 Aug.
*
30 Sept.
29 Nov.
=
14 Dec.
21 Juli
11 Aug.
13 Aug.
Seite.
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