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selben, ingleichen die später erfolgenden Veräußerungen und Ver-
pfändungen des letzteren in die Grund= und Hypothekenbücher ein-
zutragen sind –AL
Steuern und Abgaben, ordentliche und außerordentliche, — deren Er-
hebung in den Jahren 1855—1857
Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein — wird
aufgehoben
Stollberg, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die 7 Swer
Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen
— PVPuoblicationsverordnung dazu .
— Inhaltsverzeichniß hierzu
— (. Militärstrafgesetzbuch.
Strafproceßordnung für das Königreich Sachsen
— Publicationsverordnung dazu .
—-Jnhaltgherzeichmßhierzu..
Süßholzsaft — wem der Handel damit gestattet ift .
Syrup, ausländischer, — welche Eingangszollsätze vom 1sten Sthtenber
1855 bis Ende August 1857 dafür zu erheben sind .
T.
Talg — der Eingangszoll dafür wird ermäßigt
Telegraphen, electro= magnetische, — Geset über Besnafung ver Be-
schädigung derselben
— — Gesetz über deren Anlegung und Benutzung
— Aunsführungsverordnung dau ...
Telegraphenlinie, zwischen Dresden und Pillnitz errichtete, — deren
Herstellung und Eröffnung eines Kelegraphenbüreaus an letzterem
Orte
— Ermäßigung der Gebühren dabei ..
Telegraphenverein, Deutsch-Oesterreichischer, — Abschluß eines dritten
Nachtragsvertrags zu dem die Bildung des genannten Vereins be—
treffenden Vertrage vom 25sten Juli 1850 .
— Zusammenstellung der desfallsigen Ergänzungen und Abänderungen
Telegraphische Correspondenz — fernerweite Herabsetung d der Ge-
bühren für selbige
Thiere, s. Hausthiere.
Thüringische Eisenbahngesellschaft — deren Conecessionirung zum
Baue und Betriebe der Leipzig-Weißenfelser Eisenbahn. .
u.
Uebernahmescheine — in welcher Maaße dieselben für Personen, welche
das Sachsische Unterthanenrecht niemals besessen haben, jedoch in
Gemähheit des Staatsvertrags vom 15ten Juli 1851, &2 in Sachsen
übernommen werden müssen, zum Behufe eines einstweiligen Auf-
enthalts im Auslande auszustellen sind .
Tag.
31 Mai
16 Aug.
30 Nov.
31 Mai
11 Aug.
13 Aug.
11 Aug.
13 Aug.
3 Juli
6 Aug.
23 Jan.
11 Aug.
13 Aug.
21 Sept.
24 Oct.
15 Nov.
29 Oct.
15 März
6 März
+1
292 fg.
177 fg.
591 fg.
593
632
642 fg.
633 fg.
100 fg.
38 fg.
Paragraph.
1—8
1—5