Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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geführt werden, was unter Bezugnahme auf die Verordnungen vom 14ten Mai und Oten 
Juli dieses Jahres (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1855, Seite 55 fg. und 
Seite 115) von dem Ministerium des Innern andurch bekannt gemacht wird. 
Dresden, den 22sten August 1855. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. Demuth. 
MÆ 70) Bekanntmachung, 
die neue Anleihe der Stadt Chemnitz betreffend; 
vom 22sten August 1855. 
Nagdem mit Allerhöchster Genehmigung die Ministerien der Justiz und des Innern dem 
von der Stadtgemeinde Chemnitz gefaßten Beschlusse, den Zinsfuß der ihr laut der Be— 
kanntmachung vom 20sten Januar dieses Jahres gestatteten neuen Anleihe von 140,000 
Thlrn. auf vier und ein halb vom Hundert zu erhöhen, ihre Zustimmung ertheilt 
haben, so wird Solches andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
es im Uebrigen bei dem Inhalte der obgedachten Bekanntmachung allenthalben bewendet. 
Dresden, am 22sten August 1855. 
Ministerium der Justiz und des Innern. 
r Ferdinand Ischinsr. iir 
Eppendorf. 
  
Letzte Absendung: am 10ten September 1855.
	        
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