Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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& 19. Zunächst sind unter Berücksichtigung der durch die Vorarbeiten gewonnenen 1) Arten der 
Unterlagen die verschiedenen Arten der Werthserhöhung, d. h. der Vortheile, welche durch Wert hrhoh— 
die Ausführung der Berichtigung überhaupt im gegebenen Falle eintreten können, aufzu— 
stellen, z. B. 
bei Grundstücken: 
1) Sicherstellung gegen Ueberschwemmung, 
2) Gewährung von Ueberfluthung der Wiesen zu passenden Zeiten, 
3) Entsumpfung, 
4) Entwässerung, 
5) Bewässerung, 
6) Trockenlegung und nach Befinden Ausfüllung verlassener Flußbetten, 
7) Wegfall der Nothwendigkeit oder Verbindlichkeit zum Bau oder zur Unter- 
haltung von Ufern, Stau= oder Ueberfallwerken, Brücken, Wegen oder anderer 
Vorrichtungen, 
u. s. w. oder bei Triebwerken: 
8) Vermehrung des Gefälles, 
9) Vermehrung der mittleren Wassermenge, 
10) Entfernung des Staues, 
11) Sicherstellung gegen Wildfluthen, 
12) Wegfall von Baukosten u. s. w. 
Der Commissar hat darauf zu sehen, daß weder eine Art des Vortheils, welche wirk- 
lich zu erwarten ist, übersehen, noch blos eingebildete Vortheile als vorhanden angenommen 
werden. 
20. Alle diejenigen Grundstücke und Triebwerke, welche ein und derselben Art 2) Elassiieir- 
des Vortheils theilhaftig werden, bilden eine Classe und sind innerhalb derselben nach ung er Grund= 
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ihren Flurbuchsnummern oder wenn der Vortheil, z. B. Wegfall einer Bauverbindlichkeit, Art des Vor- 
einem zusammengehörigen Grundstückscomplere oder einem Triebwerke als solchem zu Gute bheils. 
kommt, nach ihrer sonstigen Bezeichnung zusammenzustellen. 
Ist ein Grundstück mehrfach betheiligt, so ist dasselbe, soweit nöthig, mehrfach in die 
entsprechenden Classen einzureihen. 
Kommt den in eine Elasse vereinigten Grundstücken der fragliche Vortheil in verschie- 
denem Grade zu Gute, so sind die zu der betroffenen Elasse gehörigen Grundstücke oder 
Triebwerke nach dem verschiedenen Grade ihrer Betheiligung in die erforderliche Anzahl 
von Abtheilungen und nach Befinden Unterabtheilungen zu scheiden. 
6 21. Der Wegfall von Bauverbindlichkeiten aller Art bildet die Grundlage für Fortsetzung. 
die Einreihung in eine Classe. Da ein verschiedener Grad des Vortheils hierbei nicht 
73“.
	        
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