Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

( 566) 
in Militärarbeitsstrafe von einem Jahre zweiten Grades bis zu vier Jahren ersten 
Grades bestehen, im Kriege aber bis auf zehnjährige Zuchthausstrafe erhöht werden können. 
116. 
) Wer sich an einem Oberen, indem er dessen Befehle sich widersetzt — vergl. § 113 
— absichtlich thätlich vergreift, hat 
1) im Kriege 
die Todesstrafe 
verwirkt; 
2) im Frieden ist die Widersetzlichkeit mit absichtlicher thätlicher Vergreifung an der 
Person des Oberen, 
a) wenn die Thätlichkeiten keine oder wenigstens keine schwere Körperverletzung 
im Sinne des Art. 167, Nr. 1 und 2 und Art. 168 des allgemeinen Straf- 
gesetzbuchs zur Folge gehabt, mit Militärarbeitsstrafe ersten oder zweiten Grades 
von vier Jahren oder Zuchthausstrafe bis zu sechs Jahren; 
dagegen 
b) wenn die Thätlichkeit schwere Körperverletzung für den Beschädigten zur Folge 
gehabt — vergl. allgemeines Strafgesetzbuch Art. 167, Nr. 1 und 2 und 
Art. 168 
oder 
c) wenn sie in Reihe und Glied, unter den Waffen erfolgte, 
oder 
d) wenn die Thätlichkeiten den Tod des Verletzten zur Folge gehabt, 
mit dem Tode 
zu bestrafen. 
8117. 
Wenn eine Militärperson im Kriege irgend eine ihr im unmittelbaren Dienste gegen 
den Feind ausdrücklich anbefohlene Dienstleistung widersetzlich verweigert, so ist sie 
mit dem Tode 
zu bestrafen. 
8118. 
Widersetzlichkeit gegen Wachen 2c. 
Die Widersetzlichkeit gegen die von Wachen, Runden, Patrouillen, Escorten oder ein- 
zelnen zu polizeilichen Zwecken commandirten Militärpersonen, vermöge dieser ihrer Eigen- 
schaft erlassenen Befehle oder Weisungen, sowie die diesen Personen während ihrer Dienst- 
verrichtung zugefügten Beleidigungen, sind, ohne Rücksicht auf das gegenseitige Rangver-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.