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Registratur über das Anbringen einer Denunciation. 20 Mgr. bis
Registratur über Vorlegung oder Mittheilung der Acten oder einzelner Pro-
tocolle an die Staatsanwaltschaft oder den Vertheidiger oder eine dritte
Person, über Anordnung wegen Verbüßung einer Gerichtsgefängniß= oder
Handarbeitsstrafe, sowie über eine erfolgte Strafverbüßung
Registratur über Eröffnung, sowie über Schluß der Voruntersuchung, inglei-
chen jede andere, in dieser Tarordnung nicht speciell erwähnte Registratur
10 Ngr. bis
Aufnahme eines Signalements .
Abhörung eines Zeugen, des Verletzten, oder eines Sachverständigen 2 0 Ngr. bis
Anmerkung zu Nr. 5, 17. Erfolgt die Abhörung mit Zuziehung eines Doll-
metschers, so kann der Ansatz bis um die Hälfte erhöht werden.
Eine an demselben Tage fortgesetzte Abhörung ist nur einmal zu berechnen.
Vereidung eines Zeugen, eines Sachverständigen, des Verletzten oder einer
Urkundsperson .....
und zwar, wenn mehrere gleichzeitig vereidet werden, von einem jeden
derselben.
Dieser Ansatz passirt neben dem Ansatze für die Registratur über die
Abhörung (Nr. 5).
Requisition oder sonstiges Schreiben an ein anderes Gericht, sowie Registra—
tur, durch welche ohne besondere Ausfertigung die Acten an ein anderes
Gericht, auch wenn dasselbe ein höheres ist, abgegeben werden, 15 Ngr. bis
Für Aufsuchung abgethaner Acten und zwar für jedes Volumen
Aussuchung, Durchsuchung oder Beschlagnahme (Art. 196 fg. der Straf-
proceßordnungg) 1 Thlr. bis
Besichtigung des Orts, wo ein Verbrechen begangen ist, oder einer anderen
Localitüt 1 Thlr. bis
Besichtigung eines Verwunveten oder Todten, sowie Aufhebung des letzteren
1 Thlr. bis
Ist die Besichtigung eines Todten mit der Section selbst verbunden,
so findet für die erstere kein besonderer Ansatz Statt.
Einer Section beizuwohnen .. ...3Thlrbts
Erlassung einer öffentlichen Vorladung oder eines Steckbriefs, einschließlich
der Bekanntmachung des Signalements (siehe Anmerkung zu Nr. 21)
Bezieht sich der Steckbrief auf mehrere Personen, so ist über diesen
Ansatz noch für die zweite und für jede folgende Person
anzusetzen.
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Ngr.
15
10
15
15
15
SO#
10