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bahn mit den Betriebstelegraphenstationen Leipzig, Wurzen, Dahlen, Zschöllau
(für Oschatz), Riesa, Priestewitz, Niederau, Dresden unter den durch das
— bei allen Telegraphenstationen käuflich zu erlangende — Reglement für die internatio—
nale telegraphische Correspondenz auf den Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen—
vereins, sowie für den internen telegraphischen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsi—
schen Staats- und Eisenbahntelegraphenlinien bekannt gemachten Bestimmungen und unter
der Beschränkung, daß die directe Depeschenbeförderung zwischen Chemnitz und Glau—
chau, sowie zwischen den Stationen Dresden, Riesa und Leipzig der Staatstelegra—
phenanstalt vorbehalten bleibt, zur Benutzung für die allgemeine telegraphische Staats-
und Privat-Correspondenz eröffnet worden ist.
Dresden, am 20sten October 1856.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Opelt.
85) Verordnung,
den Einfluß der nach der Strafproceßordnung vom 1 ##ten August 1855 zu behan-
delnden Criminaluntersuchungen auf die Ausübung öffentlicher Rechte betreffend;
vom 30sten September 1856.
Wy, Johann, von GEOTTSES Gnaden König von Sachsen
20. 7. 20c.
finden, um die Vorschriften der Strafproceßordnung vom 1 1ten August 1855 mit den-
jenigen Bestimmungen früherer Gesetze in Einklang zu bringen, welche sich auf den Einfluß
verübter Verbrechen und deshalb eingeleiteter Untersuchungen, auf die Befähigung zu Aus-
übung öffentlicher Rechte und die Verwaltung öffentlicher Aemter beziehen, für nöthig,
Folgendes zu verordnen:
J.
Diejenigen rechtlichen Folgen, welche einzelne Gesetze, insbesondere
Wahlgesetz vom 24sten September 1831, 6 5, lit. k.,
Gesetz, die Verhältnisse der Civilstaatsdiener betreffend, vom 7ten März 1835,
6 23, 4ter Abs. und § 39 unter b.,
Elementar-Volksschulgesetz vom 6ten Juni 1835, §9 52, Abfs. 2.,
Gesetz vom ten December 1837, die Abänderung einiger Bestimmungen der
allgemeinen Städteordnung betreffend, unter I. in Verbindung mit § 73, lit. h.
und § 76 der letzteren,